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Bundesgerichtshof kippt Gaspreiserhöhungen

29.04.2008, 07:44

Karlsruhe/dpa. - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat einer Klage von rund 160 sächsischen Verbrauchern gegen die Erhöhung ihrer Gaspreise stattgegeben. In einem Urteil vom Dienstag (29. April) hat der BGH eine Klausel in den Verträgen der sächsischen ENSO Erdgas GmbH für unwirksam erklärt.

Nach der Bestimmung durfte ENSO zwar gestiegene Bezugskosten an die Kunden weitergeben, war aber bei sinkenden Kosten nicht dazu verpflichtet, die Verbraucher davon profitieren zu lassen. Dies sei eine unangemessene Benachteiligung der Kunden, entschied der BGH-Kartellsenat. Das Karlsruher Gericht erklärte damit mehrere Preiserhöhungen aus den Jahren 2005 und 2006 für unwirksam.