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Bundesarbeitsgericht Bundesarbeitsgericht: Mehrurlaub für Ältere zulässig

Von Thorsten Knuf 21.10.2014, 13:45
Arbeitgeber dürfen älteren Mitarbeitern mehr Urlaubstage zusprechen.
Arbeitgeber dürfen älteren Mitarbeitern mehr Urlaubstage zusprechen. dpa Lizenz

Erfurt - Unternehmen dürfen älteren Arbeitnehmern grundsätzlich mehr Urlaub gewähren als jüngeren Beschäftigten. Das hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt am Dienstag entschieden. Die Arbeitgeber verfügten hier über einen gewissen Entscheidungsspielraum, eine Diskriminierung der jüngeren Kollegen finde nicht zwangsläufig statt. Ein Blick auf die Hintergründe des Urteils und seine Bedeutung für Betriebe und Belegschaften.

Worum ging es in dem aktuellen Fall?

Die Richter hatten sich mit der Klage von sieben Beschäftigten eines Schuh-Herstellers aus Rheinland-Pfalz zu befassen. Sie sind alle zwischen 45 und 56 Jahre alt. Laut ihren Arbeitsverträgen haben sie pro Jahr Anspruch auf 34 Urlaubstage. Beschäftigte, die das 58. Lebensjahr vollendet haben, erhalten im selben Unternehmen aber zwei Urlaubstage mehr. Die Kläger empfinden das als ungerecht und zogen mit Hinweis auf das Anti-Diskriminierungsgesetz vor Gericht. Sie fühlen sich also aufgrund ihres geringeren Lebensalters benachteiligt.

Das Unternehmen argumentierte, ältere Beschäftigte benötigten mehr Erholungszeiten, erst recht in körperlich ermüdenden Produktionsjobs. Es komme seiner Fürsorgepflicht nach, wenn es den älteren Mitarbeitern etwas mehr Urlaub gewähre. Die beiden ersten Instanzen in diesem Rechtsstreit vertraten die Ansicht, dass das Unternehmen hier in der Tat einen gewissen Spielraum habe. Das Bundesarbeitsgericht schloss sich dieser Meinung nun an (9 AZR 956/12).

Was heißt das Urteil für andere Betriebe?

Sofern betriebsintern vergleichbare Regelungen bestehen wie bei dem beklagten Schuh-Hersteller, sind diese rechtens. Das Bundesurlaubsgesetz macht keine Vorgaben zu der Frage, ob mit dem Lebensalter auch die Anzahl der Urlaubstage steigen kann. Dort heißt es lediglich: „Der Urlaub beträgt mindestens 24 Werktage.“ In den meisten Fällen wird die Dauer des Jahresurlaubs jedoch nicht vom Unternehmen festgelegt oder individuell mit den Beschäftigten ausgehandelt. Vielmehr wird dies in den jeweiligen Tarifverträgen geregelt.

Im Fall des rheinland-pfälzischen Schuh-Herstellers verwies das Bundesarbeitsgericht am Dienstag ausdrücklich darauf, dass der Manteltarifvertrag für die Schuh-Industrie ebenfalls zwei zusätzliche Arbeitstage für ältere Beschäftigte vorsieht. Das Unternehmen ist aber nicht tarifgebunden.

Gibt es in den Tarifverträgen Urlaubs-Regelungen, die das Lebensalter der Beschäftigten berücksichtigen?

Immer seltener. Der Grund: Im Jahr 2012 hatte das Bundesarbeitsgericht die Altersstaffel im Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes gekippt. Die setzte allerdings viel früher an: Bis zum 30. Lebensjahr hatten die Beschäftigten Anspruch auf 26 Tage Urlaub, bis 40 Jahre auf 29 Tage und danach auf 30 Tage. Dies wertete das Gericht als unzulässige Diskriminierung der Jüngeren. In der Folge dieses Urteils wurden nach Angaben der Gewerkschaft Verdi viele Tarifverträge auch in anderen Branchen bereinigt, etwa im Handel.

Laut IG Metall gibt es in den von ihr vertretenen Wirtschaftszweigen keine Tarifverträge mit Altersstaffeln. Die Arbeitgeberverbände empfehlen seit geraumer Zeit, die Systematik zu ändern: Die Anzahl der Urlaubstage solle sich nicht nach dem Lebensalter des Beschäftigten richten, sondern nach der Betriebszugehörigkeit.

Die Beschäftigten des Schuh-Herstellers bezogen sich bei ihrer Klage auf das Anti-Diskriminierungsgesetz. Was ist das überhaupt?

Die offizielle Bezeichnung für dieses Gesetz lautet „Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz“. Es stammt aus dem Jahr 2006 und verbietet unter anderem im Arbeitsleben eine Benachteiligung auf Grund von Alter, Rasse und ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion und Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität. Das Gesetz findet aber auch in anderen Bereichen Anwendung – etwa bei den Sozialversicherungen, im Bildungswesen oder im Mietrecht.--