BMW in Leipzig BMW in Leipzig: Klage abgewiesen - EU-Gericht hält hohe Staatshilfen für unzulässig

Luxemburg - BMW stehen für die Fertigung von Elektroautos in Leipzig nach einem Urteil des EU-Gerichts weniger Fördergelder zu als angemeldet. Statt einer regionalen Investitionsbeihilfe von 45 Millionen Euro dürfe der Staat nur mit 17 Millionen Euro helfen, urteilten die Richter in Luxemburg am Dienstag (Rechtssache T-671/14).
Der höhere Betrag sei mit den Regeln des Binnenmarkts unvereinbar. Das Gericht folgte damit der Sichtweise der EU-Kommission, die die angemeldete Beihilfe für BMW in Leipzig 2014 entsprechend gekappt hatte. Dagegen hatte der Autobauer unterstützt durch das Land Sachsen geklagt.
Die Beihilfe für die Errichtung einer Produktionsanlage in Leipzig habe nur die Mehrkosten von 17 Millionen Euro im Vergleich zu einer Errichtung in München ausgleichen dürfen, befand das Gericht. Es sei nicht nachgewiesen, dass auch über den Betrag von 17 Millionen Euro hinaus eine Beihilfe tatsächlich dazu beigetragen hätte, dass BMW in Leipzig zusätzliche Investitionen tätigt.
Förderung zu hoch: BMW Leipzig droht Rückzahlung
Ein höherer Zuschuss hätte vielmehr den Wettbewerb verzerrt und andere Wettbewerber von Investitionen abgehalten. Es sei nicht auszuschließen, so das Gericht, dass eine höhere Beihilfe nur dazu gedient hätte, mit der Investition verbundene Risiken abzuwenden und dem Unternehmen zusätzliche Liquidität zu verschaffen. Dies wäre eine unangemessene Stärkung der Marktposition von BMW gewesen. Innerhalb von zwei Monaten können die Betroffenen gegen das Urteil beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgehen.
Die BMW Group in Leipzig gab am Dienstag folgendes Statement ab: „Wir sind überrascht, dass das Gericht der Europäischen Union (EuG) unsere Klage gegen die Kürzung der von der Bundesrepublik im Jahr 2015 bewilligten Regionalbeihilfe von 45 auf 17 Millionen Euro abgewiesen hat. Durch die drastische Kürzung wird BMW letztlich für die Ansiedlung eines innovativen Investitionsvorhabens in einer benachteiligten Region bestraft. Denn nach der auf Marktanteilen basierenden Prüfungslogik der EU-Kommission hätte BMW die Beihilfe nur dann in voller Höhe erlangen können, wenn wir in Leipzig die Produktion eines konventionellen PKWs statt eines umweltfreundlichen Elektrofahrzeugs angesiedelt hätten. Das ist eine Benachteiligung innovativer “First Mover“ wie der BMW Group. Wir werden das Urteil sorgfältig prüfen und in den nächsten Wochen entscheiden, ob wir dagegen beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) Berufung einlegen.“ (mz/dpa)