Beruf Beruf: Nach dreimaliger Zahlung Anspruch auf Urlaubsgeld

Fürth/Erfurt/dpa. - Wenn ein Arbeitgeber Angestellten dreimal hintereinander vorbehaltlos eine Leistung gewährt, muss er sie auch in Zukunft zahlen. Das gilt zum Beispiel für Urlaubs- oder Weihnachtsgeld. Darauf weist der Bund deutscher Lohnsteuerzahlerverbände (BDLV) in Fürth hin und beruft sich dabei auf die Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichtes in Erfurt. Die dreimalige Zahlung sei eine «betriebliche Übung». Arbeitgeber könnten diese Verpflichtung aber vermeiden, wenn sie bei der Gewährung einer Leistung darauf hinweisen, dass es sich um eine freiwillige Zuwendung ohne Rechtsbindungswillen für die Zukunft handelt.