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Bei Versicherungsstreit Ombudsmann einschalten

09.08.2007, 07:01

Berlin/dpa. - Bei einem Streit mit einer Versicherung sollten Verbraucher zunächst einen Ombudsmann einschalten. Das empfiehlt die Industrie- und Handelskammer (IHK) Berlin.

Der Einsatz eines Streitschlichters sei sinnvoll, wenn sich jede Seite im Recht glaubt und daher keine Lösung in Sicht ist. Die Entscheidung des Ombudsmanns sei für die Versicherung bis zu einem Streitwert von 5000 Euro bindend. Ist der Verbraucher mit der Entscheidung des Schlichters nicht einverstanden, könne er dennoch vor Gericht ziehen.

Der unabhängige und unparteiische Streitschlichter ist für den Verbraucher kostenlos. Der Ombudsmann ist verpflichtet, alle Informationen streng vertraulich zu behandeln. Seine Hilfe kann nur vom Verbraucher, nicht aber von einem Unternehmen in Anspruch genommen werden.

Informationen zu Ombudsleuten: www.versicherungsombudsmann.de