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Baum Deko Baum Deko: So schützen Sie sich vor Bränden an Heiligabend

22.12.2015, 11:59
Feuerlöscher immer griffbereit haben – wer echte Kerzen an seinem Weihnachtsbaum verwendet, muss wachsam sein.
Feuerlöscher immer griffbereit haben – wer echte Kerzen an seinem Weihnachtsbaum verwendet, muss wachsam sein. dpa-tmn Lizenz

Ach, das passiert uns schon nicht! Ein Satz, den sicher jeder mal gesagt hat. Und doch brennt es zur Adventszeit häufiger als viele denken im Privathaushalten: Im Jahr 2014 zahlten die Hausrat- und Wohngebäudeversicherer für 11.000 Weihnachtsbrände, im Durchschnitt 2300 Euro je Brand, berichtet der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Was man im Blick haben sollte, erklären der GDV und die Aktion „Das sichere Haus“:

Adventskranz

So schön eine Schleife auf dem Kranz ist, sie brennt nun mal leicht. Das gilt auch für Strohsterne und Filzengel. Sicherer sind Dekorationen aus Metall, Ton und Porzellan. Und der Kranz hält nicht die ganzen vier Wochen durch. Seine Äste trocknen aus und er brennt dann wie Zunder.

Daher sollte man die Zweige regelmäßig gegen frische austauschen. Die Aktion „Das sichere Haus“ rät sogar, nach dem zweiten Advent den Kranz ganz gegen frisches Grün auszutauschen. Daneben empfiehlt es sich, das Gesteck nachts auf den Balkon oder an einen anderen kühlen Ort zu stellen.

So stellen Sie den Baum richtig auf:

Den Weihnachtsbaum mit Kerzen sicher aufstellen

Er steht meistens in der Zimmerecke, weil er dort eben nicht im Wege ist. Aber die Flammen der Kerzen können auf die Tapete und den Vorhang überspringen. Und auch hier gilt: Der Baum sollte gut mit Wasser versorgt sein, sonst trocknen die Äste aus.

Strohsterne und Dekoschleifen sind mit Kerzen am Baum eigentlich tabu. Außerdem die Kerzen so anbringen, dass zwischen ihnen und anderen Zweigen 25 Zentimeter Abstand nach oben und zu den Seiten besteht.

Einen zusätzlichen Schutz bieten selbstlöschende Kerzen, deren Flamme erlischt, bevor der Docht komplett heruntergebrannt ist.

Zusätzliche Wassereimer oder Handlöscher sollten für den Notfall bereitstehen. Haustiere und Kleinkinder, die sich in der Nähe des Weihnachtsbaums aufhalten, sollte man besser genau im Auge behalten.

Lichterketten

Auch künstliches Licht sollte nicht zu dicht an anderer Weihnachtsdeko hängen, denn es kann heiß laufen. Leuchtdioden haben eine deutlich geringere Hitzeentwicklung und sind damit sicherer als etwa Glühlampen.

Welche Kerzen-Alternativen gibt es, und wann zahlt die Versicherung für Schäden? Mehr auf der nächsten Seite

Alternativen zu Kerzen

Es geht auch ohne, nämlich mit Lichterketten für den Christbaum, Schwibbbögen mit kleinen Glühbirnen oder Holzpyramiden mit kerzenähnlichen Leuchten und einem Motor. 

Welcher Versicherer reguliert welche Schäden?

Brandschäden im Wohnraum werden durch die Hausratversicherung gedeckt. „Die schließt alles ein, was beweglich ist“, sagt Bianca Boss vom Bund der Versicherten (BdV). Zerstörte Weihnachtsgeschenke sind eingeschlossen. Wird das Gebäude beschädigt, greift die Wohngebäudeversicherung. 

Wer jedoch bei Oma oder Tante zu Besuch ist und die Hand geschnitzte Weihnachtspyramide vom Tisch wirft, muss sich an seine Privathaftpflichtversicherung wenden. Sie zahlt nur den Zeitwert der kaputten Gegenstände, nicht deren Neuwert, sagt Elke Weidenbach von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Für eine mögliche Differenz zwischen den beiden Werten sei man aber nicht persönlich haftbar zu machen.

Wenn jemand den Raum für längere Zeit verlässt, obwohl die Kerzen noch brennen, handelt diese Person grob fahrlässig. Ein solches Verhalten kann Folgen auf die Schadensregulierung haben. Denn bei grober Fahrlässigkeit kann der Versicherer die Leistung anteilig kürzen oder komplett verweigern, erklärt Hasso Suliak vom GDV.

Um in solchen Fällen Streit zu vermeiden, sollte die Versicherungspolice einen „Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit“ enthalten, rät Bianca Boss vom Bund der Versicherten.

Dadurch wird die Police meist etwas teurer. „Aber diese Mehrkosten können sich lohnen“, sagt Boss. Denn der Versicherer haftet dann auch bei grob fahrlässigem Verhalten für die volle Summe.

Nicht zögern, den Schaden zu melden

Damit der Versicherer den Schaden vollständig übernimmt, gibt es noch mehr zu beachten. Auch wenn das Malheur am Heiligabend passiert: Versicherte sollten nicht bis nach den Feiertagen mit ihrer Schadensmeldung warten, sagt Boss. 

Versicherer haben dafür eine Schaden-Hotline, die oft auch an Feiertagen freigeschaltet ist. Ist dort niemand zu erreichen, sollte man eine E-Mail schreiben, rät Boss. Denn meist müssen Schäden laut Versicherung „unverzüglich“ gemeldet werden, erklärt sie. „Das heißt: so schnell wie möglich.“

Um Probleme zu vermeiden, sollten kaputte Gegenstände nicht ohne vorherige Rücksprache mit dem Versicherung entsorgt werden, sagt Weidenbach. „Möglich, dass die Versicherung die Schäden noch begutachten will.“ 

Stimmt sie der Entsorgung zu, sollte man sich das schriftlich bestätigen lassen, empfiehlt Weidenbach. Denn telefonische Absprachen lassen sich in Streitfällen nicht belegen. Zudem kann es als Nachweis hilfreich sein, die Schäden mit Fotos zu dokumentieren. (dpa)

Sind die Zweige des Adventskranzes trocken, können die Flammen der Kerzen leichter übergreifen.
Sind die Zweige des Adventskranzes trocken, können die Flammen der Kerzen leichter übergreifen.
dpa-tmn Lizenz