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Arbeitsrechtsschutz: Versicherungsbeiträge absetzbar

12.08.2010, 07:49

Berlin/dpa. - Rechtsschutzversicherungen sind steuerlich in aller Regel nicht absetzbar. Eine Ausnahme bildet die Arbeits-Rechtsschutzversicherung. Hier sind die Beiträge steuerlich zu berücksichtigen. Darauf weist der Bund der Steuerzahler hin.

Es lohnt sich, Verträge auf diese Versicherung hin zu durchsuchen. In einer sogenannten Familien-Rechtsschutzversicherung wird in Kombination beispielsweise der Bereich Schadenersatzrechtsschutz, Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht, Steuerrechtsschutz vor Gerichten, Sozialgerichtsrechtsschutz, Strafrechtsschutz, aber auch Arbeitsrechtsschutz abgesichert.

«Der Teil der Beiträge, der für die Arbeitsrechtsschutzversicherung entfällt, kann in der Einkommensteuererklärung als Werbungskosten geltend gemacht werden», erklärt Steuerreferentin Anita Käding vom Bund der Steuerzahler. Wichtig sei, dass der Beitragsteil durch eine gesonderte Bescheinigung der Versicherungsgesellschaft nachgewiesen werden kann.