Arbeitslosengeld II Arbeitslosengeld II: Keine Zuschüsse für Autos
Halle/MZ. - Gudrun B., Naumburg: Ich erhalte bis Januar 2007 ALG I. Kann ich danach ALG II beziehen, obwohl ich den Paragraphen 428 SGB III unterschrieben habe? Die volle Altersrente würde ich im Jahr 2010 erhalten.
Antwort: Der Paragraph 428 besagt, dass Sie zum frühestmöglichen Zeitpunkt ungeminderte Altersrente beziehen müssen. Vorher kann Sie keiner zwingen, in Rente zu gehen. Da das bei Ihnen erst im Jahr 2010 ist, können Sie einen Antrag auf ALG II stellen.
Renate K., Bitterfeld: Welche Vermögensfreibeträge stehen mir als künftige ALG-II-Empfängerin zu?
Antwort: ALG-II-Empfängern steht pro Lebensjahr ein Grundfreibetrag von 150 Euro zu. Dazu kommt ein Freibetrag für Vermögen zur Altersvorsorge von 250 Euro pro Lebensjahr sowie ein Freibetrag für notwendige Anschaffungen von 750 Euro.
Regina B., Wittenberg: Kann unsere Tochter, 22 Jahre, seit drei Jahren im eigenen Haushalt lebend, einen Antrag auf ALG II stellen, da ihr aufgrund des erhöhten Elterneinkommens kein Schüler-Bafög mehr zusteht?
Antwort: Prinzipiell sind Studenten, die vom Grunde her Bafög-förderfähig sind, vom Bezug der Grundsicherung ausgeschlossen. Das ist beim Schüler-Bafög anders. Da Ihre Tochter aufgrund des erhöhten Elterneinkommens kein Schüler-Bafög mehr erhält, kann sie beim Träger der Grundsicherung einen Antrag auf ALG II stellen. Ausschlaggebend für die Bewilligung sind das eigene Einkommen und das Einkommen der Eltern, da diese gegenüber ihren Kindern unterhaltspflichtig sind.
Gerda M., Naumburg: Werden Schuldzinsen berücksichtigt? Wie ist das mit Tilgungsbeträgen?
Antwort: Tilgungsbeträge für Wohneigentum werden vom Träger der Grundsicherung grundsätzlich nicht übernommen. Schuldzinsen für selbst genutzten Wohnraum werden im Rahmen der Angemessenheit übernommen. Kreditbelastungen für ein Auto müssen generell aus der eigenen Tasche bezahlt werden.
Günter D., Weißenfels: Ich bekomme ALG II. Müssten meine Versicherungsbeiträge nicht voll übernommen werden?
Antwort: Laut Gesetz gibt es vom Träger der Grundsicherung für Versicherungsbeiträge nur eine Pauschale von 30 Euro pro Monat, die vom erzielten Einkommen abgesetzt wird. Zusätzlich kann von Ihrem Erwerbseinkommen, wenn es 400 Euro übersteigt, die gesetzliche Kfz-Haftpflicht in voller Höhe berücksichtigt werden. Liegt Ihr Erwerbseinkommen unter 400 Euro, wird eine Gesamtpauschale von 100 Euro als Werbungskosten abgesetzt. Eine andere Berücksichtigung von Versicherungsbeiträgen gibt es nicht.
Franziska G., Bernburg: Erhalte ich weiter ALG II, wenn ich als künftige Studentin ein niedriges Bafög erhalte?
Antwort: Wenn Sie Bafög erhalten, steht Ihnen generell kein ALG II zu. Das ist unabhängig davon, wie hoch ein Bafög-Bezug ist.
Marlies S., Bitterfeld: Unsere Tochter hat im September eine schulische Ausbildung in Halle aufgenommen. Kann sie einen Fahrkostenzuschuss vom Träger der Grundsicherung erhalten? Wir sind eine Bedarfsgemeinschaft.
Antwort: Nein, es gibt generell keine Fahrkostenzuschüsse im Sozialgesetzbuch (SGB) II.
Charlotte L., Eisleben: Ich wohne mit meiner Mutter und meinen zwei Brüdern in einer Haushaltsgemeinschaft und bilde mit meinem Mann eine eigene Bedarfsgemeinschaft. Wieso erhalten meine Brüder anteilig keine Miet-Nebenkosten, während dies bei mir der Fall ist?
Antwort: Ihre Brüder müssen selbst einen Antrag auf ALG II stellen. Dann wird geprüft, ob auch Ihren Brüdern anteilig eine Nebenkosten-Übernahme zusteht.
Frank S., Zeitz: Meine Frau, unsere Tochter und ich bilden eine Bedarfsgemeinschaft. Zählt das Kindergeld für unsere Tochter, 17, zum Einkommen dazu?
Antwort: Kindergeld zählt in der Bedarfsgemeinschaft bis zum 25. Lebensjahr des Kindes zum Einkommen dazu.
Gerd P., Halle : Ich erhalte ALG II und habe mir auf Kredit ein Auto gekauft. Den Kredit zahle ich in kleinen Raten ab. Damit keine Zinsen anfallen, will ein Freund meine Restfinanzierung übernehmen und mir das Geld dafür geben. Würde sich das auf den Bezug von ALG II auswirken?
Antwort: Das Geld, das Ihnen Ihr Freund für Ihren Autokredit schenken will, gilt als Einkommen und würde voll auf Ihren ALG-II-Bezug angerechnet werden.
Nicole N., Saalkreis: Ich bin allein stehend, arbeite als Frisörin und habe einen Nettolohn von 426 Euro. Kann ich ALG II beziehen?
Antwort: Den Antrag auf ALG II kann jeder stellen, der seinen Bedarf nicht aus eigener Kraft absichern kann - also auch jeder, der ein geringes Einkommen hat.
Christa T., Halle: Ich habe jetzt festgestellt, dass von der Arge bei den Kosten für Unterkunft und Heizung der Posten Warmwasser nicht berücksichtigt wurde. Man sagte mir, das sei rechtens. Stimmt das?
Antwort: Bei angemessenem Wohnraum werden die Kosten für Unterkunft und Heizung anteilig in den Angemessenheitsgrenzen des kommunalen Trägers übernommen. Der Anteil Warmwasser ist in der Regelleistung enthalten und muss selbst bezahlt werden.
Martina V., Merseburg: Da ich als ALG-II-Bezieherin eine zu große Wohnung habe, soll ich in eine kleinere ziehen. Ich bin zu 50 Prozent schwerbehindert und sehr gehbehindert. Daher muss ich eine Spedition mit dem Umzug beauftragen. Können die Umzugskosten übernommen werden?
Antwort: Normalerweise werden Speditionskosten für einen Umzug nicht übernommen. Da Sie schwerbehindert sind, liegt ein Grund vor, der die Übernahme der Kosten rechtfertigen kann. Sie müssen das mit dem Träger der Grundsicherung rechtzeitig klären.
Beate S., Dessau: Meine Tochter, 21 Jahre, wohnt zu Hause und erhält kein ALG II. Bei der Prüfung Ihres ALG-II-Antrags wurde das Einkommen meines Mannes, der ihr Stiefvater ist, angerechnet. Ist das richtig?
Antwort: Es ist richtig, dass das Einkommen des Stiefvaters mit herangezogen wurde. Das ist vom Gesetzgeber seit dem 1. August 2006 so vorgesehen. Sie, Ihr Mann und Ihre Tochter bilden zusammen eine Bedarfsgemeinschaft, in der das Einkommen aller zählt.
Walter S., Halle: Ich habe mir einen komplizierten Bruch zugezogen und bin krankgeschrieben. Ein Bekannter hat mir gesagt, dass bei langer Krankheit irgendwann das ALG II gestrichen wird. Stimmt das?
Antwort: Nein, das stimmt nicht. Sie müssen aber Ihre Krankenscheine bei der Arge einreichen. So lange Sie hilfebedürftig und erwerbsfähig sind, erhalten Sie auch eine Zahlung. Bei einem stationären Aufenthalt von voraussichtlich länger als sechs Monaten entfällt Ihr Leistungsanspruch und das Sozialamt ist für Sie weiter zuständig.
Dana B., Eisleben: Wenn ich eine Rückzahlung von den Stadtwerken erhalten: Muss ich das der Arge melden? Und wie ist das, wenn man eine Nachzahlung tätigen muss?
Antwort: Wenn Sie Geld zurück bekommen, dann müssen Sie das der Arge melden. Dies wird Ihnen als Einkommen angerechnet und mindert die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung. Müssen Sie nachzahlen, dann reichen Sie die Rechnung bei der Arge ein. Ist diese angemessen, dann werden die Kosten übernommen.
Fragen und Antworten notierten Manuela Bank und Dorothea Reinert