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Antworten zum BGH-Urteil Antworten zum BGH-Urteil: Was das Urteil zum Telekom-Börsengang bedeutet

Von Sebastian Wolff 11.12.2014, 13:36
Der Prozess um den dritten Börsengang der Deutschen Telekom AG aus dem Juni 2000 ist eines der größten Wirtschaftsverfahren in der deutschen Rechtsgeschichte. Kleinanleger haben das Unternehmen auf Schadenersatz verklagt, weil sie sich vom Börsenprospekt getäuscht sehen.
Der Prozess um den dritten Börsengang der Deutschen Telekom AG aus dem Juni 2000 ist eines der größten Wirtschaftsverfahren in der deutschen Rechtsgeschichte. Kleinanleger haben das Unternehmen auf Schadenersatz verklagt, weil sie sich vom Börsenprospekt getäuscht sehen. imago/Rech Lizenz

Berlin - Was genau hat der BGH entschieden?

Rund 17.000 Anleger hatten die Telekom wegen Fehlern im Börsenprospekt auf Schadenersatz in Höhe von 80 Millionen Euro verklagt. Sie werfen dem Konzern vor, sie damit in die Irre geführt zu haben. Diese Klage war in der ersten Instanz gescheitert. Nun aber hat der BGH festgestellt, dass der Telekom sehr wohl ein schwerwiegenden Fehler im Verkaufsprospekt unterlaufen ist und das Oberlandesgericht Frankfurt am Main dazu verdonnert, sich der Sache erneut anzunehmen.

Worin lag der Fehler, den die Telekom damals begangen hat?

Inhaltlich geht es um ein milliardenschweres Aktienpaket, das die Telekom vor der Jahrtausendwende am US-Konkurrenten Sprint hielt. Selbst für einen bilanzkundigen Anleger sei aus dem Börsenprospekt nicht ersichtlich gewesen, dass die Telekom das volle Risiko eines Kursverlustes der Sprint-Papiere trug, bemängelten die Richter.

Werden die Anleger nun entschädigt?

Das steht noch nicht fest. Der BGH hat das Oberlandesgericht lediglich angewiesen, neu über die Klage zu verhandeln. Wie die Sache ausgeht ist noch ungewiss. Die Telekom teilte am Donnerstag mit, dass sie davon ausgeht, am Ende nicht zahlen zu müssen: „Die Deutsche Telekom ist zuversichtlich, dass die Gerichte im Ergebnis feststellen werden, dass eine Schadenersatzpflicht des Unternehmens nicht besteht“, so ihre Stellungnahme.

Fakt ist: Vor allem Privatanleger hatten beim dritten Börsengang im Juni zugegriffen und Telekom-Aktien zum Kurs von 63,50 Euro pro Stück erworben. Kurz danach stürzte der Kurs dramatisch ab. Bis heute hat sich die Aktie nicht von dem Kurssturz erholt. Aktuell notiert sie bei rund 13 Euro. Sollten die Kläger am Ende Recht bekommen, können sich alle Anleger, die damals Aktien beim dritten Börsengang erworben haben, Hoffnung auf eine Entschädigung machen.

Beim dritten Börsengang der Telekom ging nicht alles mit rechten Dingen zu.
Beim dritten Börsengang der Telekom ging nicht alles mit rechten Dingen zu.
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