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Anti-Stalking-Gesetz: Bereits mehrere tausend Verfahren

28.12.2007, 11:20

Hamburg/dpa. - Knapp neun Monate nach Inkrafttreten des neuen Anti-Stalking-Gesetzes haben die Behörden bereits mehrere tausend Verfahren eingeleitet. Das ergab eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur dpa. Das Gesetz war am 31. März dieses Jahres in Kraft getreten.

Mehrere Bundesländer haben eine positive Bilanz gezogen. In Hamburg gab es nach Angaben der Justizbehörde bislang 468 Verfahren nach dem neuen Paragrafen. Niedersachsen registrierte 1107 Ermittlungsverfahren wegen Stalkings, in Nordrhein-Westfalen wurden nach Angaben des Innenministeriums innerhalb eines halben Jahres 2629 Fälle «beharrlicher Nachstellung» bei der Polizei angezeigt.

Der neue Strafrechtsparagraf 238 «Nachstellung» verschärft die Maßnahmen gegen Stalker. Wer durch beharrliche Annäherung oder Nachstellung die Lebensgestaltung einer Person schwerwiegend beeinträchtigt, riskiert bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe. Bei schweren Folgen bis hin zum Tod sind es sogar bis zu zehn Jahre Haft. Der Begriff «Stalking» kommt aus dem Englischen und bedeutet «Anschleichen».