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Altersvorsorge Altersvorsorge: Was bringt mir eine Betriebsrente?

Von Gesa Schölgens 06.03.2013, 14:11
Eine Betriebsrente kann jeder festangestellte Arbeitnehmer beim Chef einfordern.
Eine Betriebsrente kann jeder festangestellte Arbeitnehmer beim Chef einfordern. dpa Lizenz

Jeder festangestellte Arbeitnehmer hat laut Gesetz Anspruch auf eine betriebliche Altersrente. Dabei wird von seinem Bruttoverdienst Geld für die private Vorsorge abgezwackt. Viele Arbeitgeber stocken den Betrag noch um einen bestimmten Prozentsatz auf. „Die Mischfinanzierung stellt den Löwenanteil der betrieblichen Altersversorgung dar“, sagt Klaus Stiefermann, Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (aba). In diesen Fällen lohne sich die Betriebsrente offensichtlich allein aufgrund des Arbeitgeberbeitrags.

Nicht nur das Gehalt, auch Urlaubs- und Weihnachtsgeld oder Sonderzahlungen lassen sich in eine betriebliche Vorsorge umwandeln. Diesen Vorgang bezeichnet man auch als „Entgeltumwandlung“. Weil ihr Gehalt dadurch sinkt, zahlen Beschäftigte weniger Steuern und Sozialabgaben an den Staat. Derzeit dürfen Arbeitnehmer bis zu 2784 Euro jährlich in eine betriebliche Altersvorsorge investieren.

Eine Betriebsrente kann jeder bei seinem Chef einfordern, auf Wunsch muss der Arbeitgeber mindestens ein Angebot machen. „Oft ist die betriebliche Altersvorsorge per Tarifvertrag geregelt“, erklärt Stiftung Warentest. Alles in allem gibt es fünf Formen:

Pensionskasse (Versorgungswerk): Pensionskassen sind private Einrichtungen, ähnlich wie Anbieter von Lebensversicherungen. Sie wickeln die betriebliche Altersversorgung meist für mehrere Unternehmen ab. Arbeitgeber und/oder Mitarbeiter zahlen hier Beiträge ein. Allerdings sind die Renten nicht durch den Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) geschützt.

Pensionsfonds: Diese Form der Betriebsrente soll die Sicherheit von Pensionskassen mit den liberalen Anlagevorschriften von Fonds verbinden. Das Risiko durch Anlageverluste ist größer - dafür winken aber höhere Renditen.

Direktversicherung: Direktversicherungen ähneln der klassischen Lebensversicherung und werden von der Firma abgeschlossen. „Besteht für die Branche oder das Unternehmen bereits eine Pensionskasse oder ein Pensionsfonds, darf der Arbeitgeber den Anspruch auf diese Formen beschränken“, berichtet die Deutsche Rentenversicherung. Ansonsten kann der Arbeitnehmer den Abschluss einer Direktversicherung verlangen.

Laut Verbraucherzentrale Baden-Württemberg lohnt sich diese Art der Betriebsrente nur, wenn der Chef noch kräftig zu den monatlichen Beiträgen beisteuert. Außerdem zahlen gesetzlich Krankenversicherte auf ihre spätere Rente den vollen Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag.

Direktzusage (Pensionszusage): Arbeitgeber zahlen hier die Renten direkt aus dem laufenden Geschäft oder ihrem Vermögen - und sparen dadurch Steuern. „Nicht wenige Unternehmen haben in den letzten Jahren die Direktzusage für neue Mitarbeiter wegen der schlecht kalkulierbaren Betriebsrenten gestoppt“, berichtet finanztip.de. Denn auch in schlechten Zeiten müssen die Firmen die Renten zahlen können - und für eine entsprechende Rückdeckungsversicherung sorgen.

Unterstützungskasse: „Die Kasse ist lediglich ein 'verlängerter Arm' des Arbeitgebers“, erklärt die aba. Sie springt ein, wenn die Kassenmittel nicht ausreichen sollten und kann das Kapital frei anlegen. Nur das Unternehmen zahlt ein.

Vorsicht bei Jobwechsel

Zuletzt sind die Betriebsrenten in die Kritik geraten, weil die garantierten Zinsen und Überschussbeteiligungen seit Jahren sinken. Viele Versorgungswerke investieren hauptsächlich in sichere Staatspapiere. Diese bringen aber kaum noch Rendite ein, und die Erträge der Pensionskassen schmelzen somit dahin.

Auch bei einem Jobwechsel drohen Beschäftigten unter Umständen hohe Verluste. Zwar kann der bisherige Vertrag bei Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds umgeschrieben werden. Doch der neue Arbeitgeber räumt häufig einen schlechteren Garantiezins ein.

Per Gesetz ist geregelt, dass auch gekündigten Arbeitnehmern die Versorgung erhalten bleibt. Allerdings muss der Anspruch „unverfallbar“ geworden sein. Das ist der Fall, wenn ein Mitarbeiter das 25. Lebensjahr vollendet und und seit wenigstens fünf Jahren vom Arbeitgeber eine Zusage für die Betriebsrente hat.

Nicht alle Branchen gut versorgt

Noch immer verzichten viele deutsche Beschäftigte auf eine Betriebsrente, aktuell haben 60 Prozent der Arbeitnehmer eine betriebliche Altersvorsorge abgeschlossen. Das zeigt der Alterssicherungsbericht des Bundesarbeitsministeriums.

Gut versorgt sind vor allem die Angestellten im öffentlichen Dienst, die automatisch zusatzversichert sind. Auch Mitarbeiter bei Banken und Versicherungen sind zu 84 Prozent Mitglied in einem Versorgungswerk. Die Industrie liegt mit mehr als 60 Prozent ebenfalls über dem Durchschnitt. Besonders schlecht sieht es jedoch im Gastgewerbe aus, hier hat nur jeder Vierte einen Anspruch auf Betriebsrente.

Zu alt für die Betriebsrente

Arbeitgeber dürfen die Gewährung einer Betriebsrente von der Dauer der Betriebszugehörigkeit des jeweiligen Mitarbeiters abhängig machen. Die Forderung nach einer mindestens 15-jährigen Firmenzugehörigkeit verstößt deshalb auch nicht gegen das Verbot der Altersdiskriminierung, wie zuletzt das Bundesarbeitsgericht in Erfurt entschied. Die Klägerin war bereits zu alt, um auf eine 15-jährige Betriebszugehörigkeit zu kommen, als die Betriebsrente in ihrem Unternehmen eingeführt wurde. (mit Material von dpa)

Die Rente ist nach Ansicht einer Mehrheit in Deutschland alles andere als sicher. 52 Prozent rechnen damit, dass die Menschen in 20 Jahren erst mit 69 Jahren oder mehr in Rente gehen können, heißt es in einer am Montag veröffentlichten Infas-Umfrage im Auftrag der Bertelsmann Stiftung. Am liebsten würden sie aber mit 63 aufhören zu arbeiten.

Drei von vier Befragten glauben, dass in zwanzig Jahren selbst eine Kombination aus gesetzlicher Rente und betrieblicher wie privater Altersvorsorge den Lebensstandard der Rentner nicht mehr sichern wird. Im September und Oktober 2012 waren 1004 Erwachsene befragt worden.

Wenn die gesetzliche Rentenversicherung reformiert werden muss, plädiert die Mehrheit (53 Prozent) der Befragten für eine Beibehaltung der Rentenniveaus. 29 Prozent sind gegen eine Erhöhung des Rentenalters und 15 Prozent lehnen einen höheren Rentenbeitragssatz ab.

Große Einigkeit besteht dagegen bei der Zustimmung zu einem solidarischen und leistungsabhängigen Rentensystem. 80 Prozent fordern die Mitgliedspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung auch für Selbstständige. Eine knappe Mehrheit spricht sich gegen eine allgemeine Pflicht zur zusätzlichen privaten Altersversorgung aus, aber für eine Pflicht zur ergänzenden betrieblichen Alterssicherung. 87 Prozent halten eine Rentenaufstockung für Geringverdiener grundsätzlich für richtig.

Für den Stiftungs-Vorsitzenden Aart De Geus sind die Menschen in „einem echten Dilemma“. „Sie erwarten mittelfristig ein höheres Renteneintrittsalter, sehen sich angesichts der beruflichen Belastungen aber nur bedingt in der Lage, länger zu arbeiten.“ Seit 2012 wird das Renteneintrittsalter bis zum Jahr 2029 schrittweise auf 67 Jahre angehoben.

Risiko Betriebsrente: Beim Jobwechsel drohen Beschäftigten unter Umständen hohe Verluste.
Risiko Betriebsrente: Beim Jobwechsel drohen Beschäftigten unter Umständen hohe Verluste.
dpa Lizenz