Altersvorsorge Altersvorsorge: Mit wenig Einkommen für die Rente sparen

Halle (Saale)/DMN - Etwa jeder vierte Bundesbürger sorgt nicht ausreichend für das Rentenalter vor - das zeigt der neue Vorsorgeatlas Deutschland 2013. Verlassen sich Arbeitnehmer nur auf Vater Staat, „fehlen ihnen nach heutiger Kaufkraft im Schnitt 800 Euro pro Monat“, warnt Bernd Raffelhüschen vom Forschungszentrum Generationenverträge der Uni Freiburg. Besonders Mütter, Geringverdiener und Hartz-IV-Empfänger sind später von Armut bedroht.
Hingegen könnten die 16,6 Millionen Riester-Sparer ihre Rentenlücke schließen, geht aus dem Vorsorgeatlas hervor. Riester-Verträge werden mit einer Zulage vom Staat und Steuervorteilen bezuschusst. Doch wie sollen sich Menschen mit wenig Einkommen oder Arbeitslose den Eigenanteil leisten?
Ausgerechnet bei denen, die wegen sehr niedriger gesetzlicher Renten selbst Rücklagen bilden müssen, ist die Riester-Rente nach wie vor nur wenig verbreitet. „Für Menschen, die im Alter so wenig Geld haben, dass sie auf staatliche Sozialleistungen angewiesen sind, bringt ein Riester-Investment bisher gar nichts“, kritisiert Stiftung Warentest. Oft zehren die hohen Abschlusskosten die staatliche Förderung einfach auf.
Das soll sich künftig ändern. Das Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA) - ein Ableger der Deutschen Bank - stellte jetzt einen Riester-Vertrag für Geringverdiener vor. Das Besondere daran: Der geplante Sondertarif der „DWS Top Rente“ enthält weder Vertriebskosten noch Verwaltungsgebühren. Er soll Hartz-IV-Empfängern und Arbeitnehmern mit einem Netto-Jahreseinkommen unter 11.000 Euro nützen, das Mindestalter beträgt 30 Jahre.
Produkt alleine reicht nicht aus
„Mit lediglich fünf Euro eigenem Beitrag im Monat erhält zum Beispiel eine alleinerziehende Hartz-IV-Empfängerin mit einem Kind im Jahr 454 Euro staatliche Zulage, die wegen der abgesenkten Kosten in vollem Umfang wirksam werden“, erklärt Frank Breiting, Vorsorge-Experte bei DWS Investments, einer Fondsgesellschaft der Deutschen Bank. So könnten sich auch ärmere Menschen mit einem Riester-Vertrag eine ergänzende Altersvorsorge aufbauen.
Bei einer Laufzeit von 37 Jahren kommt man auf rund 12.600 Euro Zulagen - wofür insgesamt nur ein Eigenbeitrag von 2220 Euro aufgebracht werden muss, rechnet Breiting vor.
Manchen fehlt das Geld, andere haben die Lust am Riestern verloren: Jeder fünfte Riester-Sparer hat laut Alterssicherungsbericht 2012 der Bundesregierung bereits die Zahlung seiner Beiträge gestoppt. Das ist immer noch besser als zu kündigen, weil dann der Staat die bisher gezahlten Zuschüsse und Steuervergünstigungen zurückverlangt. Man bekommt in dem Fall lediglich den einfachen Sparzins - und laufende Kosten werden nicht erstattet.
Wer die monatliche Rate für seinen Riester-Sparplan vorübergehend nicht aufbringen kann, kann den Vertrag ruhen lassen. Darauf weist die Aktion Finanzwissen für alle der Fondsgesellschaften hin. Dafür müssen Kunden den Anbieter - ihre Bank, Versicherung oder Fondsgesellschaft - schriftlich darüber informieren, dass sie keine Beiträge mehr zahlen wollen.
Wichtig zu wissen: Wenn der Vertrag ein ganzes Beitragsjahr lang ruht, gewährt der Staat keine Förderung und keinen Steuervorteil. Die Zahlungen sollten also erst bei dauerhaften finanziellen Engpässen ausgesetzt werden.
Während der Elternzeit zum Beispiel ist das Aussetzen in der Regel nicht notwendig, da hier der Mindesteigenbeitrag von fünf Euro im Monat (60 Euro pro Jahr) ausreicht, um die Förderung zu erhalten. Das Elterngeld wird nicht bei der Bemessung des selbst zu leistenden Sparanteils eingerechnet.
Doch allein mit einem neuen Riester-Produkt dürfte es nicht getan sein. „Eigenverantwortete Altersvorsorge ist freiwilliger Konsumverzicht, zu dem der Staat die Bürger auffordert und dabei fördert. Dieser Verzicht darf nicht durch unbedachte Eingriffe an anderer Stelle später bestraft werden“, moniert DIA-Sprecher Klaus Morgenstern.
Problematisch ist, dass die private Vorsorge angerechnet wird, falls man im Alter staatliche Sozialleistungen bezieht. Das sei eine Motivationsbremse erster Klasse und - eine soziale Ungerechtigkeit obendrein: „Wer eigenverantwortlich Vorsorge betrieben hat, darf nicht mit jenen gleichgestellt werden, die sich von Anfang an auf eine Alimentierung durch den Staat verlassen haben“, so Morgenstern. (mit Material von Biallo)
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