Warnung Achtung giftige Kassenbons

Berlin/Halle (Saale) - Das Zentrum der Gesundheit warnt Verbraucher bereits seit längerem davor, dass Kassenbons, Flugtickets, aber auch Quittungen aus dem Geldautomaten die giftige Chemikalie Bisphenol A enthalten können. Bisphenol wird bei Kassenbons aus Thermopapier als Entwickler eingesetzt.
Hormongifte in Alltagsprodukten: Bisphenol-A macht krank
In vielen Alltagsprodukten lauert diese unsichtbare Gefahr: Hormongifte. Die hormonellen Schadstoffe können negative Auswirkungen auf die Gesundheit haben.
"Sie reichern sich im Körper an und verändern Gewebe", warnte Prof. Bernd Fischer, Direktor des Institutes für Anatomie und Zellbiologie der Universität Halle, bei einem Fachgespräch zum Thema Hormongifte in Berlin. Die synthetisch hergestellten Chemikalien greifen in das Hormonsystem ein und bringen es durcheinander.
Hormongifte werden mit Erkrankungen wie Krebs oder mit Unfruchtbarkeit in Verbindung gebracht. Fischer geht davon aus, dass diese Stoffe auch für Übergewicht verantwortlich sind und Stoffwechselerkrankungen verursachen. BisphenolA oder Phthalat-Weichmacher finden sich in zahlreichen Alltagsprodukten wie Babyschnullern, Konservendosen oder Verpackungen.
Bisphenol A in Kassenbons, Konservendosen, Babyschnullern: Das rät der BUND den Verbrauchern
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) rät deshalb, Lebensmittel möglichst frisch und unverpackt zu kaufen sowie zu Hause regelmäßig zu lüften, da sich die Schadstoffe auch in Baumaterialien und Möbeln sammeln.
Vom BUND gibt es außerdem die kostenlose App ToxFox, die das Einscannen des Barcodes von Produkten erlaubt. Im nächsten Schritt wird dann angezeigt, ob es besonders gefährliche Inhaltsstoffe gibt. Ist ein Produkt noch nicht in der Datenbank gelistet, können Verbraucher über die App eine Anfrage an den Hersteller stellen. Derartige Anfragen lassen sich auch online über das Bundesumweltamt stellen. Unternehmen sind verpflichtet, die entsprechenden Informationen binnen 45 Tagen nach Eingang des Ersuchens kostenlos zur Verfügung zu stellen. (mz/dpa)