Ab Frühjahr 2008 Ab Frühjahr 2008: Erbschaft wird anders besteuert
Hamburg/ddp. - So treten etwa keine Belastungen auf, wenn sie ein durchschnittliches Einfamilienhaus erben. Eingetragene Lebenspartner sollen zudem bessergestellt werden, da ihr persönlicher Freibetrag künftig dem eines Ehegatten entspricht. Allerdings bleibt der Partner der Steuerklasse III zugeordnet, die für entfernte Verwandte oder Erben gilt, die nicht zur Familie gehören. Nachteile kommen auf Eltern, Geschwister, Neffen und Nichten (Steuerklasse II) von Verstorbenen zu, da für sie der Eingangssteuersatz deutlich steigt. Die Grafik gibt Aufschluss über die persönlichen Freibeträge.
Die Steuersätze für Kinder, Enkel oder Ehepartner bleiben weitgehend unverändert. Für die anderen Erben steigen die Eingangssteuersätze künftig deutlich auf 30 Prozent. Eltern, Geschwister, Neffen und Nichten zahlen bislang hingegen zwölf Prozent, die "übrigen" Erben 17 Prozent.
Das Inkrafttreten wird für Frühjahr 2008 angestrebt.