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Verkehr Verkehr: Klage gegen ein Teilstück der A 44 abgewiesen

14.04.2010, 10:32
Blick auf das einzige, bisher in Betrieb befindliche Teillstück der A44 Kassel-Eisenach bei Walburg. (FOTO: DPA)
Blick auf das einzige, bisher in Betrieb befindliche Teillstück der A44 Kassel-Eisenach bei Walburg. (FOTO: DPA) dpa

Leipzig/dpa. - Geklagt hatte der Bund für Umwelt undNaturschutz (BUND) gegen einen gut vier Kilometer langen Abschnittder knapp 70 Kilometer langen Strecke. Die geplante Trassenführungverstoße nicht gegen das Naturschutzrecht, stellte das Gericht fest.Das Schutzgebiet Werra-Wehretal mit einer einzigartigenFledermauspopulation werde nicht beeinträchtigt. Das Gebiet ist einwichtiger Lebensraum für das Große Mausohr und dieBechsteinfledermaus (Av: BVerwG 9 A 5.08).

Der Bau und Betrieb der Autobahn könnten zwar grundsätzlich dieFlugrouten der beiden Fledermausarten zerschneiden, urteilten dieRichter. Dagegen stehe aber, dass es ein umfangreiches Schutzkonzeptgebe. Dazu gehörten ein genau reglementierter Bauablauf undQuerungshilfen. Werra- und Wehretal sind ein Schutzgebiet nach derUmweltschutzrichtlinie FFH (Flora-Fauna-Habitat) der EuropäischenUnion. Dieses Gebiet ist nach Ansicht der Bundesrichter soabgegrenzt, dass es für beide Fledermausarten ausreichend Schutzbietet.

Hessens Verkehrsminister Dieter Posch (FDP) kündigte in Wiesbadenan, dass der Bau des Abschnitts, für den die Bundesrichter grünesLicht gegeben haben, noch im Sommer beginnen solle. Er sprach voneiner Entscheidung «von immenser Bedeutung für die Weiterentwicklungder gesamten Region». Die Planung für die fünf noch ausstehenden derelf Teilstücke der Trasse werde «mit unverminderter Geschwindigkeitfortgesetzt». Nach Angaben des Ministeriums ist erst ein über vierKilometer langer Abschnitt fertiggestellt, ein anderer von rund zweiKilometern ist im Bau. Der Minister sagte, der Lückenschluss solle2016 fertig sein. Gegen zwei Teilstücke laufen noch Klagen des BUND.

Der Bürgermeister von Hessisch Lichtenau rechnet dagegen mit einerFertigstellung der A 44 nicht vor 2018. «Ich sehe 2018 oder 2020 alsrealistischen Termin», sagte Jürgen Herwig (SPD) der dpa. «DieAutobahn ist von unschlagbarem Wert für unsere Gemeinde.» Mit einerdirekten Anbindung an die A 44 würden sich zwangsläufig Firmen imGewerbegebiet der Stadt im Werra-Meißner-Kreis ansiedeln.

«Dies ist ein schwarzer Tag für den Umweltschutz», kommentierteBUND-Naturschutzreferent Thomas Norgall das Urteil. «Durch den Bauvon Ortsumgehungen würden die Menschen schneller vom Verkehr in denOrten entlastet, und die Natur würde deutlich weniger geschädigt»,sagte er. Der BUND werde weiterhin jeden Planfeststellungsabschnittbeklagen, der nach seiner Einschätzung grobe Rechtsverstößebeinhaltet.

Auch der Verkehrsclub Deutschland (VCD) bedauerte das Urteil. DasBundesverwaltungsgericht billige der Regierung einen weiten Spielraumzu. Dies bestätige aber nicht den Bedarf der Autobahn, sagte derhessische Landesgeschäftsführer Martin Mützel. Mit der B 7 und der A7/A 4 gebe es zwischen Kassel und Eisenach bereits zweileistungsfähige Bundesfernstraßen.

Die Landtagsfraktionen CDU und FDP begrüßten dagegen das Urteil.Davon «profitieren die Arbeitnehmer und die regionale Wirtschaft inNordhessen», sagte der CDU-Abgeordnete Ulrich Caspar in Wiesbaden.Der FDP-Fraktionsvorsitzende Florian Rentsch betonte: «Die Begründungder Bundesrichter ist ein ausdrückliches Lob für diePlanungsbehörden.» Die Fraktion der Grünen sprach von einem «Triumphder Verblendeten».