Verbraucherschutz Verbraucherschutz: EU kümmert sich um Kosmetik-Werbung
Straßburg/dpa. - Hersteller sollen auf Etiketten auch erstmals auf Kleinstpartikel hinweisen, deren Wirkung auf die menschliche Gesundheit noch erforscht wird.«Endlich werden den Verbrauchern diese Informationen nicht länger vorenthalten», sagte die SPD-Abgeordnete Dagmar Roth-Behrendt nach der Abstimmung über die Neufassung der EU-Richtlinie am Dienstag in Straßburg. Kleinste Nanopartikel können in tiefere Hautschichten undin die Blutbahnen dringen.
Am weitesten verbreitet sind nach Angaben des Bundesinstituts fürRisikobewertung in Berlin Nanopartikel wie Titandioxid und Zinkoxidals UV-Filter in Sonnenschutzcremes. In Hautpflegeprodukten sollenNanokapseln für den Schutz und den Transport aktiver Inhaltsstoffesorgen und die pflegende Wirkung verbessern. Einen «Riesenschritt fürmehr Verbrauchersicherheit» nannte die deutsche Grüne Hiltrud Breyerdie Verabschiedung dieser Richtlinie. Der Bund für Umwelt undNaturschutz Deutschland (BUND) bewertete das Gesetz als «Schritt indie richtige Richtung».
Mit den Bestimmungen, die frühestens 2012 in Kraft treten können,soll auch irreführende Werbung verboten werden. Aussagen wie:«Verringert Faltenbildung» oder «Verjüngende Wirkung» müssen inZukunft auch bewiesen werden. «Der Verbraucher darf nicht mitüberzogenen oder völlig falschen Versprechungen in die Irre geführtwerden. Er muss sich darauf verlassen können, dass das Produkt hält,was es verspricht», sagte Roth-Behrendt.
Eine wichtige Verbesserung in diesem Bereich hatte das Parlament2003 erreicht, als krebserregende, erbgutverändernde undfortpflanzungsschädigende Zusatzstoffe aus Kosmetika verbannt wurden.Seit März dieses Jahres sind ferner EU-weit Tierversuche für dieEntwicklung von Kosmetika verboten. Die Kosmetikindustrie in der EUerwirtschaftet jährlich über 35 Milliarden Euro.