Verbraucher Verbraucher: Rabattaktion der Praktiker-Baumärkte war irreführend
Karlsruhe/dpa. - Außer Tiernahrung» werben, wenn sieeinzelne Artikel unmittelbar zuvor billiger angeboten haben. Das hatder Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag entschieden.Dem BGH zufolge war eine Rabattaktion im Januar 2005 irreführend unddamit wettbewerbswidrig, weil in der Woche davor vier Artikel ausdem 70 000 Posten umfassenden Sortiment billiger verkauft wordenwaren als während der Rabattwoche selbst. «Das ist ein ziemlichklarer Fall der Irreführung», sagte der Senatsvorsitzende JoachimBornkamm bei der Urteilsverkündung. Damit gab der BGH einer Klage derZentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs statt, die diePreisunterschiede bei Testkäufen festgestellt hatte.(Az: I ZR 122/06 vom 20. November 2008)
Bornkamm räumte ein, dass man bei so wenigen beanstandetenArtikeln aus dem Riesensortiment durchaus von einer «Kleinigkeit»sprechen könnte. Allerdings lasse das Gesetz wenig Spielraum, denFall als Bagatell-Angelegenheit zu behandeln und damit von einemUnterlassungsurteil abzusehen. Der Gesetzgeber habe mit derentsprechenden Vorschrift im Wettbewerbsrecht eine Werbung mitPreissenkungen unterbinden wollen, weil sie ein «hohesIrreführungspotenzial» berge.
«Die Fälle, in denen ein solches Verhalten nachgewiesen werdenkann, beruhen auf Testkäufen», erläuterte Bornkamm. Weil es ohnehinschwer genug sei, mit solchen Stichproben Wettbewerbsverstößenachzuweisen, seien bereits einzelne nachgewiesene Fälle ausreichend- auch, weil dahinter möglicherweise weitere Verstöße gegen dieWerberegeln zu vermuten seien.
In der Verhandlung hatte Praktiker-Anwalt Thomas von Plehwe voneinem Bagatellverstoß gesprochen. Die Preise für die vier Artikel -darunter ein Akkuschrauber, ein Schlagbohrer und eine Raufaser-Tapete- seien über Monate konstant gewesen und im harten Preiskampf mitanderen Baumärkten lediglich für eine Woche gesenkt worden. Danachsei Praktiker wieder zu den ursprünglichen Preisen zurückgekehrt, aufdie umgehend der 20-Prozent-Rabatt gewährt worden sei.