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Urteil zur Vorratsdatenspeicherung

02.03.2010, 06:27

Karlsruhe/dpa. - Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verkündet heute sein Grundsatzurteil zur Nutzung der Massen-Speicherung von Telefon- und Internetdaten. Die Entscheidung wird von Politikern, Datenschützern und Bürgerrechtlern mit Spannung erwartet.

Nachdem das Gericht in der Vergangenheit eine Reihe von Sicherheitsgesetzen der Regierung deutlich beschränkt hat, ist die Frage, ob die Richter einen ähnlichen Weg gehen - oder ob sie die Speicherung selbst für verfassungswidrig erklären. In Eilentscheidungen billigten sie die Massen-Speicherung von Telefon- und Internetdaten zwar vorerst, schränkten deren Nutzung zur Strafverfolgung aber deutlich ein.

Im bisher umfangreichsten Massenklageverfahren in der Geschichte des Gerichts hatten fast 35 000 Bürger Beschwerde gegen das seit 2008 geltende Gesetz eingelegt, das eine EU-Richtlinie umsetzt. Es gibt drei Klägergruppen. Eine von ihnen vertritt der FDP-Politiker Burkhard Hirsch, der Kläger und zugleich Anwalt der Gruppe ist. Der Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik vertritt rund 34 900 Kläger. Der Grünen-Politiker Volker Beck hat mit mehr als 40 Abgeordneten seiner Partei Beschwerde eingelegt. Über gut 60 Verfahren wurde im vergangenen Dezember in Karlsruhe exemplarisch verhandelt.

Nach dem Gesetz werden seit 2008 Verbindungsdaten aus der Telefon- , Mail- und Internetnutzung sowie Handy-Standortdaten für sechs Monate gespeichert. Abrufbar sind sie für Zwecke der Strafverfolgung sowie der Gefahrenabwehr.