Urteil: Praktiker-Rabattaktion war irreführend
Karlsruhe/dpa. - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Rabattaktion der Praktiker-Baumärkte mit dem Slogan «20 Prozent auf alles. Außer Tiernahrung» in einem Einzelfall beanstandet.
Weil unmittelbar vor der Aktion im Januar 2005 vier Artikel billiger verkauft worden seien als während der Rabattwoche selbst, sei die Werbung irreführend und damit wettbewerbswidrig gewesen, entschied das Karlsruher Gericht am Donnerstag. Damit gab der BGH einer Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs statt, die die Preisunterschiede bei Testkäufen festgestellt hatte.