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Urteil Urteil: Kerosin bleibt weiter steuerbefreit

Von Detlef Drewes 05.04.2006, 14:37
Ein Flugzeug der LTU fährt auf dem Düsseldorfer Flughafen hinter den Kerosinlagern des Airports. (Foto: dpa)
Ein Flugzeug der LTU fährt auf dem Düsseldorfer Flughafen hinter den Kerosinlagern des Airports. (Foto: dpa) dpa

Brüssel/MZ. - Nach Einschätzung der juristischen Experten der Kommission in Brüssel geht die Bedeutung des Urteils nämlich weit über die deutsche Situation hinaus.

Die Deutsche Bahn AG hatte im Jahr 2002 gegen einen Bescheid aus Brüssel geklagt, mit dem die Kommission es abgelehnt hatte, die Steuerfreiheit für Flugbenzin abzuschaffen. Bahnchef Hartmut Mehdorn hatte sich daraufhin für eine Klage stark gemacht, weil er ein Ungleichgewicht der beiden Verkehrsträger sah. Immerhin zahle die Deutsche Bahn AG pro Jahr 330,4 Millionen Steuern für den Betrieb ihrer Züge, während die Steuerbefreiung des Flugbenzins einer Subvention des Luftverkehrs um 440 Millionen Euro gleich komme. Konkret: Auf der Strecke Berlin - Frankfurt (Main) summiere sich der Vorteil des Flugzeugs gegenüber der Bahn pro Fahrgast auf rund 14 Euro.

Doch der EuGH lehnte eine Gleichsetzung von Jet und Zug ab. Beide Verkehrsträger seien nicht miteinander vergleichbar, "da sie sich in Bezug auf die charakteristischen Merkmale der jeweiligen Tätigkeiten, ihre Kostenstruktur und die Rechtsvorschriften, denen sie unterliegen, stark voneinander unterscheiden". Außerdem sei die von der Bahn kritisierte Vorschrift keine deutsche Angelegenheit, sondern ein "Rechtsakt des Gemeinschaftsgesetzgebers" aus dem Jahr 1992. Da das Beihilferecht der EU aber lediglich Entscheidungen der Mitgliedstaaten betreffe, mit denen möglicherweise heimische Unternehmen bevorzugt werden könnten, sei dies im vorliegenden Fall nicht anzuwenden.

Die EuGH-Richter aber gingen noch weiter. Ausdrücklich verwiesen sie darauf, dass der weltweite Wettbewerb für die Airlines verfälscht werde, "wenn der Gemeinschaftsgesetzgeber Verbrauchsteuern für Flugbenzin vorsehen würde". Damit haben die Juristen in Luxemburg nach einhelliger Auffassung der Beobachter über das konkrete Verfahren hinaus jedem Versuch einer Kerosinsteuer-Einführung einen Riegel vorgeschoben. Denn die bei den EU-Finanzministern diskutierten Pläne gingen genau in diese Richtung. In Modellrechnungen war von 0,6545 Euro je Liter die Rede, das wären allein für Deutschland zusätzliche Steuereinnahmen von etwa 350 Millionen Euro jährlich.

Das Urteil aber legt, so hieß es am Mittwoch in Luxemburg, den Fluggesellschaften quasi bereits eine Klage nahe, falls die Finanzminister auf die Idee kommen könnten, das Flug-Benzin doch noch zu besteuern. Der EuGH zitiert nämlich nicht nur die "internationale Praxis der Befreiung von Flugbenzin von Verbrauchsteuern", sondern auch das Abkommen von Chicago, in dem zur Garantie eines fairen Wettbewerbs zwischen den Airlines der EU und denen aus Drittstaaten ein Verzicht auf eine Besteuerung des Kerosins festgeschrieben wurde.

Aktenzeichen:

EuGH T-351 / 02