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Tödliches Busunglück Tödliches Busunglück auf A4: Angeklagter: Fahrer im Prozess mit Erinnerungslücken

23.02.2017, 13:15
Ein Reisebus liegt am 30.10.2015 bei Erfurt (Thüringen) umgekippt am Fahrbahnrand. Bei einem schweren Reisebus-Unfall auf der A4 ist ein fünfjähriger Junge ums Leben gekommen.
Ein Reisebus liegt am 30.10.2015 bei Erfurt (Thüringen) umgekippt am Fahrbahnrand. Bei einem schweren Reisebus-Unfall auf der A4 ist ein fünfjähriger Junge ums Leben gekommen. dpa

Weimar - Im Prozess um den tödlichen Busunfall vor fast anderthalb Jahren auf der Autobahn 4 hat der angeklagte Fahrer Erinnerungslücken angeführt. „Ich habe den Lkw überholt und dann ist es aus“, sagte der 37-Jährige am Donnerstag zum Beginn des Prozesses vor dem Amtsgericht in Weimar. Der Österreicher steht wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung vor dem Schöffengericht.

30. Oktober 2015: Vierjähriger Sohn einer Lehrerin kommt bei Unglück auf der A4 ums Leben

Er hatte am 30. Oktober 2015 eine Schülergruppe aus dem sächsischen Annaberg-Buchholz gefahren, als der Bus nach einem Überholmanöver auf der A4 bei Erfurt in eine Böschung fuhr und umstürzte. Dabei kam der vierjährige Sohn einer Lehrerin ums Leben. Alle anderen der mehr als 60 Businsassen wurden verletzt. Die Schüler waren auf der Heimfahrt von einer Sprachreise aus England.

Die Anklage wirft dem Fahrer vor, mit überhöhter Geschwindigkeit überholt zu haben. Er habe die Höchstgeschwindigkeit um 19 Stundenkilometer überschritten, sagte Staatsanwalt Uwe Strewe. Zudem nimmt die Staatsanwaltschaft an, dass der Fahrer entweder abgelenkt oder unkonzentriert war, als er den Bus in die Böschung lenkte.

Der Fahrer bestritt jedoch, während der Fahrt das Handy in der Hand gehabt zu haben. Er habe nur über die Freisprechanlage telefoniert. Auch habe er vor dem Unfall einen kurzen Zwischenstopp eingelegt, um die gesetzlich vorgeschriebene Pause einzuhalten. Zu dem Vorwurf, zu schnell überholt zu haben, sagte er: „Ich habe mich auf den Verkehr konzentriert und nicht wirklich auf den Tacho geschaut.“

Verteidigung: Mitarbeiter eines Abschleppdienstes soll in den Zeugenstand

Sein Verteidiger hält auch ein technisches Versagen aufgrund eines Achsenproblems als Unfallursache für möglich. Er beantragte, den Mitarbeiter eines Abschleppdienstes in den Zeugenstand zu rufen.

Dem Angeklagten drohen im Falle einer Verurteilung eine Geldstrafe oder bis zu fünf Jahre Haft. Sein Führerschein wurde bereits in Deutschland gesperrt. In Österreich ist er nach eigenen Angaben aber für ein anderes Unternehmen weiter als Busfahrer tätig.

Der Prozess wird am 13. März mit der Vernehmung weiterer Zeugen fortgesetzt. Auch ein Gutachter soll noch angehört werden. (dpa)