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Tod zweier Babys Tod zweier Babys: Hohe Haftstrafen für Eltern gefordert

28.11.2016, 13:08
Die Angeklagte Alexandra R. sitzt vor dem Landgericht in Erfurt (Thüringen) vor Beginn des Prozesses wegen Mordes und Totschlags an zwei Neugeborenen.
Die Angeklagte Alexandra R. sitzt vor dem Landgericht in Erfurt (Thüringen) vor Beginn des Prozesses wegen Mordes und Totschlags an zwei Neugeborenen. dpa-Zentralbild

Erfurt - Im Prozess um zwei tote Babys in Ichtershausen (Ilm-Kreis) hat die Staatsanwaltschaft hohe Haftstrafen für die Eltern gefordert. Die Frau (29) soll nach dem Willen der Anklagevertretung wegen Totschlags durch Unterlassen für neun Jahre ins Gefängnis. Für den 34-jährigen Mann beantragte Staatsanwältin Steffi Herb eine Freiheitsstrafe von 13 Jahren wegen Totschlags. Die Verteidigung forderte für die Frau eine deutlich geringere Strafe und für den Mann einen Freispruch. Das Urteil wird am 5. Dezember erwartet.

Die Frau hatte 2014 und 2015 jeweils einen Jungen zur Welt gebracht. Ihr damaliger Freund soll die Babys in Handtücher gewickelt und in Plastiktüten weggebracht haben. Die Neugeborenen starben. Die Frau hatte die Kinder in ihrer Wohnung zur Welt gebracht. Dass sie schwanger war, hat sie nach eigenen Aussagen erst wenige Wochen vor den Geburten gemerkt. Sie habe die Droge Crystal konsumiert.

Verteidigung macht besondere psychische Situation durch Drogen und Depressionen geltend

Der Mann habe den Kindern bewusst jede Hilfe entzogen, sagte die Staatsanwältin. „Er wusste und wollte, dass die Kinder sterben.“ Die zu Beginn des Prozesses angenommen Mordmerkmale hätten sich indes nicht bestätigt.

Die Verteidigung der Frau machte eine besondere psychische Situation durch Drogen und Depressionen geltend. Sie forderte im Fall des 2015 geborenen Kindes eine Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten wegen Totschlag durch Unterlassen in einem minderschweren Fall. Bei dem 2014 geborenen Baby seien indes keine Lebenszeichen festgestellt worden. Der Verteidiger des Ex-Lebensgefährten verlangte einen Freispruch. Der Mann habe nichts von den Schwangerschaften gewusst und die Kinder nicht weggebracht.

Staatsanwältin: Frau aus Ichtershausen hat „Kinder einfach liegen gelassen“

„Es ist unplausibel und wenig nachvollziehbar, dass seine Freundin zweimal schwanger war und er nichts gemerkt hat“, sagte dagegen die Staatsanwältin. Ihrer Meinung nach war die Frau in der Beziehung der passive Teil, auch nach den Geburten. „Sie hat die Kinder einfach liegen gelassen. Sie hätte die Tat abwenden können, indem sie sich gekümmert hätte.“

Stattdessen habe sie sich nach den Geburten zurückgezogen und dem Mann die Entscheidung überlassen. Dabei sei ihr bewusst gewesen, dass die Babys nicht in die Babyklappe gebracht würden. Deshalb habe sich die 29-Jährige wegen Totschlags durch Unterlassen strafbar gemacht. Da die Angeklagte Drogen genommen habe, mit der Situation überfordert gewesen sei und Angst vor der Reaktion ihres Lebensgefährten gehabt hätte, könne bei der ersten Tat von einem minderschweren Fall ausgegangen werden. Der zweite Fall müsse härter bestraft werden, weil es eine Wiederholung innerhalb eines Jahres war. (dpa)