Tod von Daniel H. Tod von Daniel H.: Prozess um tödliche Messerattacke von Chemnitz wirft Fragen auf

Chemnitz/Dresden - Chemnitz macht im Sommer 2018 auf unrühmliche Weise von sich reden. Nach einer tödlichen Messerattacke auf einen 35-jährigen Deutschen werden arabische Migranten als Verdächtige ermittelt. Die Empörung vieler Bürger wird von Rechten genutzt, um Stimmung gegen Flüchtlinge anzuheizen. Es gibt Ausschreitungen, Angriffe auf Ausländer und ausländische Lokale.
Lange kommt die sächsische Stadt nicht zur Ruhe, Nachwirkungen gibt es bis heute. Als am vergangenen Wochenende der Fanblock des Fußball-Regionalligisten Chemnitzer FC eine Trauer-Choreografie für einen gestorbenen Hooligan und Rechtsextremisten zelebriert und der Club dafür seine Stadiontechnik zur Verfügung stellt, ist das Image von der braunen Stadt wieder in aller Munde.
Wie konnte es dazu kommen? Die Bluttat, über die ab Montag in Dresden vor Gericht verhandelt wird, markiert nur den Ausgangspunkt der jüngsten Entwicklungen. Rechtsextreme Umtriebe gab es hier schon früher.
Chemnitzer Neonazi-Netzwerk existiert seit den 90ern
Hier fand der Nationalsozialistische Untergrund Ende der 1990er Jahre seinen ersten Unterschlupf, hier konnten Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe auf Unterstützer bauen. Der Name des jetzt im Stadion betrauerten Mannes, führender Kopf der ehemaligen Hooligan-Gruppierung HooNaRa (Hooligan-Nazis-Rassisten), tauchte bei den NSU-Ermittlungen auf. Ihn hatte man auch bei den Ausschreitungen im Sommer 2018 gesichtet.
Am 26. August 2018 kommt es am Rande des Chemnitzer Stadtfestes zu einer schrecklichen Tat. Unter bislang unklaren Umständen wird ein 35 Jahre alter Mann erstochen und ein weiterer schwer verletzt. Für die Tat macht man einen damals 22 Jahre alten Iraker und einen Syrer (23) verantwortlich.
Aus Hooligan-Kreise wird zu einer ersten Demo aufgerufen. Unbescholtene Bürger ziehen an der Seite von Rechten durch die Stadt. Ausländer werden attackiert. Am Tag darauf kommen Tausende zu einer Kundgebung der rechtspopulistischen Bewegung Pro Chemnitz zusammen. Einige zeigen den Hitlergruß.
Nach Tod von Daniel H. stand Chemnitz bundesweit im Fokus
Fortan steht Chemnitz im Fokus. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) sagt, dass in einem Rechtsstaat kein Platz für „Hetzjagden“ auf Ausländer ist. Der Begriff Hetzjagd wird später hinterfragt. In den Tagen darauf folgen weitere Kundgebungen. Dazu ruft neben der AfD auch die islamfeindliche Pegida-Bewegung auf. Mehrere ausländische Restaurants werden angegriffen, ein Gastronom verletzt. In zwei Fällen sind die Ermittlungen inzwischen eingestellt - es ließen sich weder Tatverdächtige noch Zeugen finden.
Aber auch andere Töne sind vernehmbar. Bei einem Konzert mit Musikern wie Kraftklub und den Toten Hosen sagen Zehntausende Nein zu Rassismus und nationalistischer Hetze.
Später wird bekannt, dass es im Fall der tödlichen Messerattacke einen dritten Verdächtigen gibt. Nach dem 22 Jahren alten Iraker wird bis heute gefahndet, er gilt als Haupttäter und ist untergetaucht. Sein zunächst festgenommener Landsmann kommt wieder frei.
Tod von Daniel H. in Chemnitz: Ein Täter weiter flüchtig
Bei dem nun beginnenden Prozess des Chemnitzer Landgerichtes sitzt deshalb nur der Syrer auf der Anklagebank. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm gemeinschaftlichen Totschlag und gemeinschaftlichen versuchten Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung vor.
Vieles an dem Fall ist noch unklar. Zuletzt war darüber spekuliert worden, ob ein Streit um Drogen das Verbrechen auslöste.
Nach Informationen mehrere Medien soll der noch flüchtige Tatverdächtige unter Drogeneinfluss gestanden und auch das Opfer Kokain konsumiert haben. Die Anklage soll sich vor allem auf einen Zeugen stützen.
Prozess um Tod von Daniel H. unter hohen Sicherheitsvorkehrungen
Aus Gründen der Sicherheit und wegen des großen öffentlichen Interesses wurde die Verhandlung in ein derzeit vom Oberlandesgericht Dresden genutztes Gebäude verlegt. Der Sicherheitssaal war mit Kosten von 5,5 Millionen Euro eigens für den Prozess gegen die rechtsextreme Terror-Vereinigung „Gruppe Freital“ hergerichtet worden. Publikum und Prozessbeteiligte sind hier durch eine Glasscheibe getrennt. Der Saal kann nur durch eine Sicherheitsschleuse betreten werden.
Die Verteidigung des angeklagten Syrers hatte beantragt, den Prozess in eine andere Stadt zu verlagern und nicht in Sachsen, Thüringen und Brandenburg stattfinden zu lassen - Länder, in denen in diesem Jahr noch gewählt wird. Es sei mit Demonstrationen Rechter sowie mit massiven Ausschreitungen zu rechnen, argumentierte die Verteidigung. Deshalb könne nicht unbeeindruckt und angstfrei geurteilt werden. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe lehnte den Antrag aber ab. (dpa)