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Viele Gegenproteste in Themar Themar: Größtes Neonazi-Festival findet statt

14.07.2017, 13:30
Ein Zettel mit der Aufschrift «Betreten verboten!!! Objekt wird bewacht.» hängt am 11.07.2017 in Themar (Thüringen) am geplanten Veranstaltungsgelände für ein Rechtsrock-Konzert.
Ein Zettel mit der Aufschrift «Betreten verboten!!! Objekt wird bewacht.» hängt am 11.07.2017 in Themar (Thüringen) am geplanten Veranstaltungsgelände für ein Rechtsrock-Konzert. dpa-Zentralbild

Themar/Hildburghausen - Auf die Thüringer Polizei kommt am (heutigen) Samstag ein Großeinsatz mit viel Sprengkraft zu. Zu einem Neonazi-Konzert in Südthüringen werden mehr als 5000 Rechte und rund 2000 Gegendemonstranten erwartet.

Damit könnte es in diesem Jahr nach Angaben des Thüringer Verfassungsschutzes die bundesweit größte Veranstaltung dieser Art werden. Knapp tausend Polizisten werden die Versammlungen in Themar (Landkreis Hildburghausen) mit weniger als 3000 Einwohnern sichern. Bürgerinitiativen und Privatpersonen haben vom frühen Morgen an neun Gegenveranstaltungen angemeldet.

Ein Bündnis für Demokratie und Weltoffenheit ruft unter dem Motto „Kein Platz für Nazis - Themar bleibt bunt!“ zum Protest auf. Seit Tagen hängen im Ort bunte Plakate mit Aufschriften wie „Raus mit der braunen Seuche“ oder „Lieber buntes Multikulti als braune Einfältigkeit“. Die Rechten sollen sich in Themar nicht wohlfühlen.

Innenminister Holger Poppenhäger (SPD) hatte Mitte der Woche gesagt, Polizei und Justiz hätten sich auf „mögliche Eskalationen intensiv vorbereitet“. Für Straftäter rund um das Konzert sind Strafbefehle im Schnellverfahren geplant. Die Staatsanwaltschaft ist vor Ort, nahegelegene Amtsgerichte sind in Bereitschaft. So können Straftäter schneller in Untersuchungshaft kommen.

Der rechtliche Weg für das Neonazi-Festival war erst am Freitag frei geworden. Das Amtsgericht Hildburghausen lehnte zwei einstweilige Verfügungen gegen das Konzert ab. Zwei Tage zuvor hatte auch das Oberverwaltungsgericht (OVG) Weimar zugunsten der Rechten entschieden. Demnach gilt das Konzert weiter als Versammlung und steht damit unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes. (dpa)