Streit um VW-Gesetz: EU stellt Berlin Ultimatum
Hannover/Brüssel/dpa. - Die EU-Kommission verschärft im Streit um das VW-Gesetz den Druck auf die Bundesregierung. Die Behörde beschloss in Brüssel, das laufende Verfahren wegen des Bruchs von EU-Recht auf die zweite Stufe zu heben.
Die Bundesregierung muss innerhalb von zwei Monaten reagieren. In einem nächsten Schritt kann danach die Kommission das Verfahren vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) bringen. Die Behörde stört sich daran, dass auch die Neufassung des VW-Gesetzes dem Land Niedersachsen als Anteilseigner bei wichtigen Entscheidungen ein Vetorecht in der VW-Hauptversammlung gibt.
Der Gesetzesentwurf zur Neufassung lasse die Sperrminorität von 20 Prozent für das Land Niedersachsen unangetastet, kritisierte die EU-Behörde. Die Kommission ist für die Einhaltung der EU-Verträge zuständig.
Die Kommission argumentiert, das Gesetz behindere den freien Kapitalverkehr in der EU. In einem früheren Verfahren hatte der EuGH zentrale Punkte des alten VW-Gesetzes gekippt und die Regierung zur Neufassung gezwungen.
Im Streit der Großaktionäre um die Macht bei VW hatte am Morgen das Landgericht Hannover dem Land Niedersachsen Recht gegeben und eine Klage von Porsche abgewiesen. Die beiden größten Anteilseigner hatten Beschlüsse der VW-Hauptversammlung angefochten, in der sich beide gegenseitig blockiert hatten. Es geht um die 20-Prozent-Sperrminorität in der VW-Satzung, die Niedersachsen mit seinem entsprechend hohen Aktienanteil ein Veto-Recht bei wichtigen Entscheidungen sichert.
Porsche kündigte an, Berufung gegen das Urteil einzulegen. «Die Entscheidung des Gerichts ist nicht nachvollziehbar», sagte ein Sprecher des Sportwagenbauers in Stuttgart. «Wir werden in beiden Verfahren Rechtsmittel einlegen und haben in der Sache einen langen Atem.»
Die Stuttgarter halten derzeit 42,6 Prozent der VW-Stammaktien und haben sich weitere 31,5 Prozent über Optionen gesichert. Im nächsten Jahr will Porsche seine Mehrheit bei VW auf 75 Prozent aufstocken und einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag durchsetzen. Diesen würde bisher die unter anderem in der VW-Satzung festgeschriebene Sperrminorität verhindern.