Stichwort Stichwort: «Warnschussarrest»
Berlin/dpa. - Auf diese Weise, meinen die Befürworter, könnte den Jugendlichen besser vor Augen geführt werden, was ihnen droht - ein «Warnschuss» gewissermaßen. Bislang ist eine solche parallele Verurteilung nicht möglich. Jugendarrest kann als «Freizeitarrest» in der Freizeit abgeleistet werden oder als bis zu vierwöchiger Dauerarrest. Verbüßt werden muss er in speziellen Jugendarrestanstalten.
Der Vorschlag für einen «Warnschussarrest» ist bereits mehrere Jahre alt. Der Bundesrat mit seiner Mehrheit an CDU/CSU-regierten Ländern hat sich bereits zweimal dafür ausgesprochen. Begründung: «Nach den Erfahrungen der Praxis wird namentlich die zur Bewährung ausgesetzte Jugendstrafe durch viele Jugendliche als Sanktion kaum wahrgenommen.» Ein Arrest führe hingegen «den Ernst der Lage nachdrücklich vor Augen». Der Bundestag hat dem entsprechenden Gesetzentwurf jedoch nie zugestimmt.