Stichwort Stichwort: Vizekanzler
Hamburg/dpa. - Die Aufgaben des Vizekanzlers sind in der Geschäftsordnung der Bundesregierung, Paragraph 8, bestimmt: «Ist der Bundeskanzler an der Wahrnehmung der Geschäfte allgemein verhindert, so vertritt ihn der gemäß Artikel 69 des Grundgesetzes zu seinem Stellvertreter ernannte Bundesminister in seinem gesamten Geschäftsbereich. Im übrigen kann der Bundeskanzler den Umfang seiner Vertretung näher bestimmen.»
Politische Macht ist mit dem Amt nicht verbunden. Während beispielsweise der amerikanische Vizepräsident im Falle des Todes des Präsidenten unverzüglich als neuer Staats- und Regierungschef vereidigt wird, würde der Stellvertreter des deutschen Regierungschefs bei dessen Tod oder Rücktritt nur bis zur Neuwahl des Bundeskanzlers seine Aufgaben übernehmen.