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Stichwort: Ratifizierung eines Vertrages

01.07.2008, 15:00

Hamburg/dpa. - Die Ratifizierung ist das Annahmeverfahren für einen internationalen Vertrag. Die Bezeichnung leitet sich vom lateinischen ratum facere - für gültig machen - ab.

Bisweilen entstehen Unklarheiten über den genauen Verlauf des Prozesses, da die Verfassungen einzelner Staaten je nach juristischer und historischer Tradition unterschiedliche Ratifizierungsverfahren vorschreiben.

Formell bezeichnet die Ratifizierung die völkerrechtlich verbindliche Unterzeichnung des Vertrages durch das Staatsoberhaupt, in Deutschland durch den Bundespräsidenten. Zuvor muss die Legislative dem Vertrag in Form eines Gesetzes zustimmen. In Deutschland ist nach dem Beschluss dieses Gesetzes durch den Bundestag auch die Zustimmung des Bundesrates erforderlich. Bundestag und Bundesrat können dabei keine inhaltlichen Änderungen vornehmen.

In Deutschland ist nach der Unterschrift des Bundespräsidenten die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt vorgeschrieben. Bei bilateralen Verträgen tauschen die beiden beteiligten Staaten die unterzeichneten Ratifizierungs-Dokumente aus. Bei multilateralen Abkommen zwischen mehreren Staaten muss die entsprechende Urkunde an einem zuvor vertraglich festgelegten Depositar-Ort hinterlegt werden. Der Vertrag tritt in der Regel erst dann in Kraft, wenn eine vereinbarte Anzahl oder alle Ratifikationsurkunden dort hinterlegt sind, beziehungsweise wenn eine zuvor festgelegte Frist verstrichen ist.