Stichwort Stichwort: Hoheitsgewässer
Hamburg/dpa. - Die Zwölf-Meilen-Zone basiert auf der UN-Seerechtskonvention von 1982, der der Libanon 1995 beigetreten ist.
Jenseits der Hoheitsgewässer liegt eine maximal 24 Seemeilen breite «Anschlusszone», die nicht mehr zum Hoheitsgebiet gehört. Hier haben die Anrainer nur begrenzte Kontrollrechte, um etwa Schmuggel und illegale Einwanderung zu unterbinden. Fremde Schiffe haben freie Fahrt.
Weiter draußen auf hoher See haben Küstenstaaten das Anrecht auf eine bis zu 200 Seemeilen breite Wirtschaftszone. Sie können dort ungehindert Fischfang betreiben oder Bodenschätze ausbeuten. Jenseits dieser Wirtschaftszone gilt das allgemeine Seerecht.
Weil Grenzverläufe und Ansprüche mehrerer Anrainer ungeklärt waren, kam es häufig zum Streit. So gerieten Griechenland und die Türkei bis in die 1990er Jahre auch wegen der Seegrenzen um die Ägäis-Inseln mehrfach an den Rand eines Krieges.