Steuersünder Steuersünder: Kein Kavaliersdelikt
Keine Gnade mehr: Wer künftig Steuern in Millionenhöhe hinterzieht, muss ins Gefängnis. Bewährungsstrafen gibt es nur noch in absoluten Ausnahmefällen. Die am Dienstag ergangene Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) ist hier von erfreulicher Klarheit.
Die Richter bestätigen ihre bereits im Jahr 2008 festgezurrte Linie, an die sich das Landgericht Augsburg im Falle eines Geschäftsmannes nicht zu halten gedachte. Der Mann hatte seine Einkommensteuer um 1,1 Millionen Euro "verkürzt", wie es im Beamtenjargon so schön heißt. Die spitzfindige Begründung, warum er trotz eines besonders schweren Falls von Steuerhinterziehung mit einer Bewährung davon kommen sollte: Die Summe kam bei zwei Steuerdelikten zusammen, die jeweils für sich unter der Million-Grenze lagen.
Gut, dass sich die Richter nicht auf derartige Haarspaltereien eingelassen haben. Es geht um die Würdigung des Gesamtbildes - und das ist bei einem Wiederholungstäter gewiss nicht besser. Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt - besonders dann nicht, wenn es um sehr hohe Summen geht. Gut, dass der BGH hier am Dienstag ein klares Signal gesendet hat.
Kontakt zum Autor:Peter Hahne