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Sterbehilfe Sterbehilfe: Alternativen zeigen

01.08.2012, 17:35

Ein Stück aus dem Tollhaus hat der Präsident der Bundesärztekammer den Gesetzentwurf zum Verbot der gewerblichen Sterbehilfe genannt. Und er hat Recht. Die Justizministerin will gewerbsmäßige Hilfe zur Selbsttötung mit einer Freiheitsstrafe ahnden. Wer aber beim Suizid hilft, ohne Geld zu verlangen, soll strafffrei ausgehen. Das können auch Ärzte oder Pflegekräfte sein.

Abgesehen davon, dass die Bundesärztekammer in ihrer Berufsordnung jede Hilfe zur Selbsttötung verbietet, stören sich die Kritiker vor allem an dem Wort gewerbsmäßig. Aus gutem Grund. Der Fall des ehemaligen Hamburger Justizsenators Roger Kusch lehrt, dass Vereine, denen es per Gericht untersagt wurde, für Geld Sterbehilfe zu leisten, in neue Organisationsformen wechseln. Die gelten dann nicht als gewerbsmäßig, weil sie sich etwa aus Beiträgen finanzieren. Sie würden mit dem Gesetz legalisiert. Das kann keiner wollen.

Ohnehin wäre es besser, statt über Sterbehilfe zu debattieren, die Öffentlichkeit über die Möglichkeiten der Palliativ-Medizin und die Arbeit der Hospize aufzuklären. Sie helfen Todkranken, den letzten Weg weitgehend schmerzfrei und würdevoll zu gehen.

Kontakt zur Autorin: Bärbel Böttcher