Siemens-Affäre Siemens-Affäre: BGH hebt Urteil gegen Ex-Manager teilweise auf
Karlsruhe/dpa. - Das Führen «schwarzer Kassen» bei Siemens ist höchstrichterlich als Untreue gegen das Unternehmen bewertet worden. In seinem ersten Urteil zu Schmiergeldzahlungen bei dem Technologiekonzern hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe am Freitag ein Urteil des Landgerichts Darmstadt gegen den früheren Finanzchef der Kraftwerkssparte zum Teil aufgehoben. Der Angeklagte soll im Jahr 2000 mit rund sechs Millionen Euro aus «schwarzen Kassen» Manager desitalienischen Elektrokonzerns Enel bestochen haben. Das Landgerichtmuss nun erneut über die Strafe für den Angeklagten entscheiden.
Zugleich legte der BGH die juristische Grundlage für dieAufarbeitung des aktuellen Korruptionsskandals beim MünchnerElektrokonzern, in dem es um dubiose Zahlungen von rund 1,3Milliarden Euro geht. Die Karlsruher Richter entschieden, dass derAngeklagte dem Unternehmen bereits durch das Führen «schwarzerKassen» einen Schaden zugefügt und damit eine strafbare Untreuebegangen habe. Das Landgericht hatte die Auffassung vertreten, dassAnknüpfungspunkt für eine Bestrafung des Angeklagten erst dieSchmiergeldzahlungen sein könnten. Der BGH bemängelte außerdem dieVerurteilung wegen Bestechung im geschäftlichen Verkehr. Im Jahr 2000habe die entsprechende Vorschrift noch nicht für Zahlungen im Auslandgegolten.
Gegen einen weiteren Angeklagten, den das Landgericht wegenBeihilfe zur Bestechung zu neun Monaten auf Bewährung verurteilthatte, ordnete der BGH eine neue Verhandlung vor dem Landgericht an.Dieser Mann soll als Berater an den Schmiergeldzahlungen mitgewirkthaben.