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Salzlandkreis Salzlandkreis: Kartellstrafe für die Saalemühle

Von Torsten Adam 12.04.2012, 18:09

Alsleben/MZ. - Wegen rechtswidriger Absprachen beim Vertrieb von Mehl in Frankreich in den Jahren 2002 bis 2008 hat das französische Kartellamt jetzt deutsche und französische Mühlenbetriebe zu Strafzahlungen in Höhe von insgesamt 95,5 Millionen Euro verurteilt. Unter den 13 Unternehmen, die sich nach Einschätzung der Kartellwächter in Paris auf einen Nichtangriffspakt geeinigt hatten, ist auch die Saalemühle Alsleben. Das Unternehmen aus dem Salzlandkreis soll eine Strafe von 297 000 Euro zahlen, die sich gegenüber anderen Betroffenen vergleichsweise gering ausnimmt. Allein die VK Mühlen AG aus Hamburg ist zu einem Bußgeld von 17,1 Millionen Euro verdonnert worden. Das französische Kartellverfahren war unter anderem ins Rollen gekommen,

weil das ebenfalls ins Visier geratene deutsche Unternehmen Werhahn aus Neuss als Kronzeuge aussagte und deshalb straffrei blieb.

Verfahren in den Niederlanden

Saalemühle-Geschäftsführer Michael Gutting sagte gegenüber der MZ, dass das Urteil angefochten wird. "Wir sind gar nicht auf dem französischen Markt aktiv", begründete er. Detaillierter wollte er sich mit Verweis auf das "schwebende Verfahren" nicht äußern. Für die Alsleber ist es indes nicht die erste Auseinandersetzung mit einer Kartellbehörde. Bereits im Januar 2011 war der Saalemühle, die mehr als 90 Mitarbeiter beschäftigt, in den Niederlanden eine Strafe von 392 000 Euro auferlegt worden. Damals wurden 15 Mehlproduzenten aus den Niederlanden, Belgien und Deutschland beschuldigt, zwischen 2001 und 2007 Absprachen über die Verteilung des Marktes getroffen zu haben. Diesem Urteil hat die Saalemühle laut Gutting ebenfalls widersprochen: "Wir haben bisher erreicht, die Strafzahlung zu halbieren und hoffen noch auf einen Freispruch."

Auch deutsche Behörde ermittelt

Auch das Kartellamt in Deutschland ermittelt gegen Mühlenbetriebe. Nachdem die Wettbewerbshüter schon im Februar 2008 insgesamt 18 Unternehmen durchsucht hatte, deckten sie in der Folge "ein über viele Jahre praktiziertes System von Absprachen über Preise, Kunden und Liefermengen auf", erklärte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes. Die Firmen sollen sich seit dem Jahr 2000 in regelmäßigen Gesprächsrunden über Preise, Kundenzuordnungen und Liefermengen abgestimmt haben. Als erste Firma wurde die VK Mühlen AG im Herbst vergangenen Jahres zu einem Strafgeld von 23,8 Millionen Euro verurteilt. Das Bußgeld wäre noch deutlich höher ausgefallen, hätten die Hamburger nicht umfassend mit den Kartellwächtern zusammengearbeitet. Gegen etwa 40 weitere Mühlenbetriebe laufen noch Ermittlungen des Bundeskartellamtes. Ob es dabei auch die Saalemühle im Visier hat, ist nicht bekannt. Der Alsleber Traditionsbetrieb wurde 1992 durch die Familien Bindewald und Gutting übernommen, die seit Generationen in der Bundesrepublik im Müllereigewerbe tätig sind.