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Reinheitsgebot Reinheitsgebot: Schwarzbier mit Zucker darf als «Bier» verkauft werden

24.02.2005, 12:48
Genüsslich raucht Helmut Fritsche, Geschäftsführer der Klosterbrauerei im brandenburgischen Neuzelle, eine Pfeife, während er in seinem selbst verfassten Buch "Der Bierkrieg" blättert. (Foto: dpa)
Genüsslich raucht Helmut Fritsche, Geschäftsführer der Klosterbrauerei im brandenburgischen Neuzelle, eine Pfeife, während er in seinem selbst verfassten Buch "Der Bierkrieg" blättert. (Foto: dpa) dpa-Zentralbild

Neuzelle/Leipzig/dpa. - In Deutschland gebrautes Bier darfauch dann als «Bier» angeboten werden, wenn es nicht nach demdeutschen Reinheitsgebot von 1516 hergestellt wurde. Das entschieddas Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag. Die Richtergaben damit der Klage der Klosterbrauerei Neuzelle (Oder-Spree)statt, die ihr Schwarzbier mit Zucker versetzt. Das Land Brandenburgmuss nun der Brauerei eine Genehmigung für den Titel «Bier» erteilen(Aktenzeichen BVerwG 3 C 5.04).

Der Deutsche Brauer-Bund sieht mit dem Urteil das Reinheitsgebotnicht gefährdet. Die Richter hätten lediglich eine bestehendeAusnahmeregelung angewandet, hieß es beim Brauer-Bund. DasReinheitsgebot sei bester Verbraucherschutz. «Die deutschen Brauerbekennen sich dazu», sagte Pressesprecherin Birte Kleppien der dpa.Die Konsumenten in Deutschland würden andere Biere nicht annehmen. Soliege der Marktanteil ausländische Biere in Deutschland unter dreiProzent.

Mit dem Leipziger Urteil ging der seit zehn Jahren schwelendeBierstreit zu Ende. Das Potsdamer Agrarministerium hatte den Antragder Brauerei abgelehnt, den «Schwarzen Abt» als Bier auf den Marktbringen zu dürfen. Zur Begründung hieß es, als Bier dürften nuruntergärige Getränke bezeichnet werden, wenn sie gemäß demReinheitsgebot ausschließlich mit Gerstenmalz, Wasser, Hopfen undHefe hergestellt werden. Jetzt soll die offizielle Genehmigung fürdie Bier-Bezeichnung in Kürze erteilt werden, hieß es in Potsdam beimMinisterium.

Der Geschäftsführer der Klosterbrauerei Neuzelle, Helmut Fritsche,sah sich nach dem Urteil in seiner Auffassung voll bestätigt. «Ichbin rundum zufrieden.» Die Brauerei hatte sich auf eine Bestimmungzur Herstellung so genannter besonderer Biere berufen. Außerdemsprach sie von einer «Inländerdiskriminierung», da nach EU-Recht imAusland hergestellte Getränke auch dann als Bier in deutschenGeschäften vertrieben werden dürfen, wenn sie nicht nach den strengendeutschen Kriterien produziert werden.

Der Geschäftsführer der Frankfurter Brauhaus GmbH Frankfurt(Oder), Götz Ziaja sagte: «Wir werden weiter nach dem Reinheitsgebotbrauen.» Die Brauerei wolle sich dennoch das Urteil und dessenBegründung «aufmerksam ansehen».

Der Vorsitzende Richter des dritten Senats, Hans-Joachim Driehaus,stellte fest, dass das Reinheitsgebot nicht dem Gesundheitsschutz,sondern der Traditionspflege und einem bestimmten Produktniveaudiene. «Dies kann eine Einschränkung der Berufsfreiheit nur dannrechtfertigen, wenn über Ausnahmen großzügig entschieden wird.» Der«Schwarze Abt» werde als Bier hergestellt und müsse auch sovermarktet werden dürfen. Alles andere sei eine Täuschung desVerbrauchers.

Bier-Konsum in Deutschland (Grafik: dpa)
Bier-Konsum in Deutschland (Grafik: dpa)
dpa