Preisabsprachen Preisabsprachen: Bahn verklagt Karbonkartell auf Millionen-Schadenersatz
Berlin/AFP. - Eine entsprechende Klage gegen eine Gruppe von Lieferanten für Zugmaterial aus der Karbonindustrie sei jetzt beim Londoner Wettbewerbsgericht eingereicht worden, teilte der Konzern am Montag in Berlin mit. Demnach klagt die Bahn mit anderen europäischen Bahnen auf einen niedrigen dreistelligen Millionenbetrag.
Karbon, auch Kohlefaser genannt, ist ein in vielen Bereichen eingesetzter Kunststoff. Zur Gruppe der verklagten Spezialfirmen gehören führende europäische Lieferanten von Kohlenstoff- und Grafitbauteilen: Die Klage richte sich gegen die Unternehmen Morgan Crucible, Schunk, SGL Carbon, Le Carbone-Lorraine und Hoffman & Co. Elektrokohle, teilte die Deutsche Bahn mit. Die Bahn selbst erhebe Anspruch auf rund 30 Prozent der Schadenersatzsumme, die jetzt eingeklagt werden soll.
Den Karbonunternehmen werden jahrelange Preisabsprachen vorgeworfen: Dadurch mussten die Bahnunternehmen von 1988 bis 1999 zu überhöhten Preisen wichtige Produkte für die Stromversorgung von Zügen kaufen, wie die Deutsche Bahn mitteilte. Die Bahnkonzerne bezogen demnach von den Spezialzulieferern sogenannte Kohlebürsten, die für die Stromabnahme von Elektrolokomotiven benötigt werden.
Das Kartell aus den Jahren 1988 bis Ende 1998 wurde bereits überführt. 2003 verhängte die EU-Kommission gegen die Unternehmen ein Bußgeld von 101 Millionen Euro; 2009 bestätigte der Europäischen Gerichtshof (EuGH) die Entscheidung. Als Gerichtsstandort wurde laut Deutsche Bahn London gewählt, weil mit dem dortigen Wettbewerbsgericht eine Gerichtsbarkeit zur Durchsetzung zivilrechtlicher Schadenersatzansprüche im Fall von Kartellen besteht.
Die Deutsche Bahn rechnet mit guten Chancen für die Klage, da sie das Londoner Gericht an die Entscheidung des EuGH gebunden sieht, wie die Leiterin der Konzern-Rechtsabteilung, Marianne Motherby, der «Frankfurter Allgemeinen Zeitung» (Montagsausgabe) sagte. «Die Entscheidung der EU-Kommission ist eindeutig und bindend», sagte Motherby. Unklar sei nur, in welcher Höhe am Ende Schadenersatz zugestanden werde.