Prämiensparer dürfen auf bessere Zinsen hoffen
Karlsruhe/dpa. - Gibt es am Ende doch noch mehr Geld für den Prämiensparvertrag? Ein Ehepaar aus Rheinland-Pfalz kämpft seit Jahren vor Gericht darum.
Heute will der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe sein Urteil verkünden und entscheiden, welchen Zinssatz die Sparkasse Südwestpfalz zahlen muss. Hintergrund des Streits ist, dass eine frühere Klausel für das Prämiensparen unwirksam geworden ist und nun die Berechnung für die Ausschüttung neu erfolgen muss. Bank und Kunden streiten sich um die Kriterien dafür (Az.: XI ZR 197/09).
Nach Angaben des Sparkassen-Anwaltes hat das Urteil bundesweite Auswirkung. Profitieren könnten davon aber nur die Sparer, die auch geklagt haben oder bei denen die Laufzeit noch nicht beendet ist. Die Kläger hatten 1986 einen Prämiensparvertrag über eine Laufzeit von 20 Jahren abgeschlossen. Die Zinsen sollten variabel sein. Diese Klausel kippte der BGH vor sechs Jahren, weil ausschließlich die Banken über die Höhe der Zinsen entscheiden konnten.