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Praktiken der Polizei Praktiken der Polizei: Auto kann beschlagnahmt werden

31.07.2007, 20:38

Halle/MZ. - So geht die Polizei bei Verstößen im Ausland laut ADAC vor:

Italien: Gezahlt werden muss sofort vor Ort. Wer nicht zahlen kann, muss mindestens die Hälfte der anfallenden Geldbuße entrichten, sonst wird das Auto beschlagnahmt.

Österreich: Bußgelder werden in Deutschland eingezogen. Diese Praxis gibt es seit zehn Jahren. Sollte das Verkehrsdelikt mit mehr als 35 Euro geahndet werden, kommt es grundsätzlich zu einem Verwaltungsstrafverfahren. Geringere Verstöße können vor Ort bezahlt werden, gravierendere Delikte gehen grundsätzlich den Klageweg.

Schweiz: Hier gelten die höchsten Bußgelder Europas. Bei besonders schweren Verstößen wird die Strafe nach den Einkommensverhältnissen festgelegt. Man kann vor Ort zahlen oder muss eine Kaution hinterlegen. Bußgeldbescheide können auch bei einem späteren Grenzübertritt eingefordert werden.

Frankreich: Die Strafen sind in den letzten Jahren drastisch erhöht worden, sie können bis zu 3 000 Euro im Wiederholungsfall liegen. Bei EU-Ausländern wird vor Ort kassiert oder eine Kaution verlangt, der endgültige Strafbefehl folgt. Wer nicht zahlen kann, muss damit rechnen, dass das Auto stillgelegt wird.

Spanien: Verstöße werden in leichte (bis 90 Euro), schwere (bis 300 Euro) und sehr schwere (bis 600 Euro) eingeteilt. Wer erwischt wird, zahlt vor Ort. Der Vorgang wandert an die Verwaltungsbehörde, die eine noch höhere Strafe verhängen kann. Wer geblitzt wird, bekommt eine Zahlungsaufforderung nach Hause.