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Porträt Porträt: Eva Haule galt als führende RAF-Terroristin

17.08.2007, 08:41

Berlin/dpa. - Damals wurde die heute 53-Jährige mit zwei anderen Verdächtigen ineinem Eiscafé in Rüsselsheim festgenommen, als sie nachFeststellungen der Fahnder gerade eine Lageskizze desBundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit studierten.

Im Juni 1988 verurteilte das Stuttgarter Oberlandesgericht diedamals 33-jährige Haule zu 15 Jahren Haft. Das Gericht sah es alserwiesen an, dass sie 1984 an einem versuchten Sprengstoffanschlagauf die NATO-Schule in Oberammergau und an einem Raubüberfall aufeinen Waffenhändler beteiligt war. Nach Überzeugung des Gerichts warsie nach der Festnahme führender RAF-Mitglieder im Jahr 1984 zur«ranghöchsten» Frau in der Terrororganisation aufgestiegen. So sollsie eine führende Rolle im «Kommando Jan Carl Raspe» gespielt haben.

Im April 1994 verurteilte dann das Oberlandesgericht Frankfurt amMain Haule wegen dreifachen Mordes und 23fachen versuchten Mordes zulebenslanger Haft. Sie soll der Gruppe angehört haben, die im August1985 einen Bombenanschlag auf die Rhein-Main-Airbase des US-Militärsverübte. Der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts sprach bei derUrteilsverkündung von einer «besonders schweren Schuld» derTerroristin. Vom Frauengefängnis Frankfurt/Preungesheim wurde Haulespäter in die Frauenhaftanstalt in Berlin-Neukölln verlegt.

Als Freigängerin machte Haule, die Sozialpädagogik studierte, eineAusbildung zur Fotografin. Für Ärger sorgte im März 2005 eineAusstellung einiger ihrer Porträts von mitinhaftierten Frauen imBerliner Abgeordnetenhaus. Abgeordnete von FDP und CDU empörten sichüber die Ausstellung im Parlamentsgebäude. Der Sprecher vonParlamentspräsident Walter Momper hatte dagegen die Auffassungvertreten, es dürfe kein lebenslanges Verbot für die Teilnahme anKunstausstellungen geben. Die Rückkehr in die Gesellschaft müsse aucheinstigen RAF-Terroristen ermöglicht werden. Haules Fotos wurden auchin einem Bildband veröffentlicht. Haule ist nach Brigitte Mohnhauptdas zweite Ex-RAF-Mitglied, das nach Verbüßung der Mindesthaftzeit indiesem Jahr auf Bewährung freikommt.