Zwangsverstaatlichung Zwangsverstaatlichung: Enteignung der HRE-Aktionäre rückt näher
Berlin/dpa. - Nach dem Bundestagbilligte am Freitag der Bundesrat die umstrittenen Gesetzespläne, dieals letzte Möglichkeit eine Enteignung der HRE-Aktionäre vorsehen.Die Länderkammer verzichtete auf ein Vermittlungsverfahren, das einedringende Rettungs-Übernahme der HRE durch den Bund verzögert hätte.
Das weitere Schicksal des mit Milliarden-Verlusten kämpfendenImmobilienfinanzierers dürfte sich noch im April entscheiden. DerBund hat sich in einem ersten Schritt mit 8,7 Prozent an der HREbeteiligt. Er muss weiteres Geld bereitstellen und strebt über denstaatlichen Rettungsfonds SoFFin eine komplette Übernahme an. Die HREhat mit fast 5,5 Milliarden Euro den größten Verlust aller deutschenUnternehmen für 2008 gemeldet. Ohne die in Aussicht gestellteStaatsbeteiligung müsste das Institut sofort schließen.
US-Großaktionär J.C. Flowers, der bei der HRE eine Milliarde Euroverloren hat, will sich aber nicht herausdrängen lassen. Er kann einKaufangebot über den SoFFin annehmen oder gegen eine Entschädigungenteignet werden. Flowers will sich notfalls auch gerichtlich gegeneine drohende Enteignung wehren. Er kündigte an, alle Optionen zuprüfen: «Dies schließt auch rechtliche Schritte ein.»
Experten gehen davon aus, dass frühestens nach Ostern eineHauptversammlung der HRE-Eigner einberufen wird, auf der weitereKapitalmaßnahmen und damit die mehrheitliche Übernahme der Bank durchden Bund beschlossen werden könnten. Die Banken-Enteignung ist Teildes «Finanzmarktstabilisierungs-Ergänzungsgesetzes», das auchKorrekturen am Banken-Rettungsfonds vorsieht. Diese sollen auchrasche Kapitalmaßnahmen zur Sanierung der HRE ermöglichen.
Das Bundesverfassungsgericht wird sich vorerst nicht mit demstaatlichen Banken-Rettungsfonds von 480 Milliarden Euro befassen.Die Karlsruher Richter wiesen die Klage eines Commerzbank-Aktionärsgegen den SoFFin aus formalen Gründen ab. Der Kläger, der seineEigentumsrechte verletzt sieht, müsse sich zunächst an die Gerichteder unteren Instanzen wenden. Hintergrund ist der Einstieg des Bundesüber den SoFFin bei der im DAX notierten Commerzbank.
Die Commerzbank-Aktionäre sollen auf der Hauptversammlung MitteMai über den Einstieg des Staates mit 25 Prozent und einer Aktieentscheiden. Nach dem jetzt vom Bundesrat gebilligten Banken-Gesetzreicht für Kapitalbeschlüsse nun schon eine einfache Mehrheit. Diekönnte es geben. Die Commerzbank hat mit den VersicherungskonzernenAllianz und Generali zwei starke Großaktionäre im Rücken.
Die Länder hatten vor der Bundesratssitzung weitere Korrekturen amBanken-Rettungspaket gefordert. Sie verlangen eine steuerlicheGleichbehandlung von Landesbanken und Banken, die die SoFFin-Hilfennutzen. Sie wollen ebenfalls die befristete Ausnahme von dereingeschränkten steuerlichen Verlustverrechnung nutzen, um bei derSanierung der Landesbanken besser agieren zu können.
Der Bund sagte zu, die Forderungen der Länder aufzugreifen und miteinem anderen Gesetz umzusetzen. Daraufhin verzichtete der Bundesratauf die Anrufung des Vermittlungsausschusses. Landesregierungen mitFDP-Beteiligung enthielten sich bei der Abstimmung der Länderkammer.Da es sich um ein Einspruchgesetz handelt, hätte der Bundesrat esohnehin nicht stoppen, sondern allenfalls verzögern können. DasEnteignungsgesetz soll nur bis Ende Juni gelten und ist auf dieRettung der HRE zugeschnitten. Viele Experten stützen das Vorgehender Regierung.
Die HRE hat bereits Staatsgarantien von 87 Milliarden Euroerhalten. Nur dank der Hilfen existiert die Bank überhaupt noch. Zuden Änderungen am Banken-Rettungspaket gehört die von drei auf fünfJahre ausgeweitete Garantiezeit für Anleihen deutscher Banken. Auchwerden Abstimmungsquoten bei Kapitalmaßnahmen auf Hauptversammlungengesenkt sowie Fristen zur Einberufung von Aktionärstreffen verkürzt.Übernahmeangebote werden erleichtert.