Zugang zu Stasi-Akten bleibt bestehen Zugang zu Stasi-Akten bleibt bestehen: Bundesbeauftragter für SED-Opfer zuständig

Berlin - Die Stasi-Unterlagen sollen auch im Bundesarchiv für Bürger uneingeschränkt zugänglich bleiben. Das geht nach Informationen der MZ aus dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesarchivgesetzes, des Stasi-Unterlagen-Gesetzes und zur Einrichtung einer oder eines SED-Opferbeauftragten hervor, den CDU/CSU, SPD, FDP und Grüne unterstützen.
In dem Entwurf heißt es: „Künftig werden Kompetenz und langjährige Erfahrung des Stasi-Unterlagen-Archivs und des Bundesarchivs zusammengeführt und die Stasi-Unterlagen in die Verantwortung des Bundesarchivs eingegliedert.“ Das Stasi-Unterlagen-Gesetz bleibe mit den besonderen Zugangsregelungen für die Bürger auch künftig anwendbar.
Darüber hinaus wird ein besonderes Augenmerk auf die Belange der Opfer des SED-Unrechts gerichtet, heißt es weiter. Dies habe die gesellschaftliche Diskussion zum 30-jährigen Jubiläum des Mauerfalls gezeigt. Die Situation der Opfer des SED-Unrechts solle daher durch die Schaffung einer besonderen Ombudsperson gestärkt werden. „Das Amt des Bundesbeauftragten wird insoweit weiterentwickelt zum Amt einer oder eines Bundesbeauftragten für die Opfer der SED-Diktatur beim Deutschen Bundestag.“ (mz)