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Wahlen in der DDR Wahlen in der DDR: Weder frei noch geheim

02.05.2014, 06:52

Berlin/dpa - In der DDR gab es weder freie noch geheime Wahlen. Zwar standen in den Wahllokalen Wahlkabinen, aber sie wurden in aller Regel nicht benutzt. Schon ein Gang in ihre Richtung erregte Misstrauen. Üblich war, dass der Wähler seinen Wahlschein vor den Augen der Wahlhelfer faltete und in die Urne warf, ohne etwas daran zu verändern. Deshalb wurde die Wahl umgangssprachlich als „Falt-Wahl“ oder „Zettelfalten“ bezeichnet.

Wettbewerb zwischen den Parteien gab es nicht. Auf dem Wahlzettel standen keine Parteien, sondern Personen. Sie gehörten der Staatspartei SED oder einer der vier Blockparteien an. Dazu kamen Kandidaten von gesellschaftlichen Organisationen wie dem Freien Deutschen Gewerkschaftsbund, der Freien Deutschen Jugend oder dem Kulturbund. Alle zusammen fanden sich als Wahlvorschlag der Nationalen Front (Einheitsliste) auf den Stimmzetteln.

Der Wähler konnte einzelne Namen streichen oder den gesamten Stimmzettel ungültig machen. In diesem Fall war jedoch mit Repressionen zu rechnen. Zudem waren sogenannte Wahlschlepper unterwegs, um säumige Wähler zum Gang ins Abstimmungslokal zu bewegen und Unschlüssige doch noch zu überreden. Auch wer krank war und das Haus nicht verlassen konnte, wurde nicht geschont: Zu ihm kam die „fliegende Wahlurne“.