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Vertrag von Lissabon Vertrag von Lissabon: Geht die EU-Reform zu weit?

Von DETLEF DREWES 11.02.2009, 20:57

BRÜSSEL/KARLSRUHE/MZ. - Er könne "nicht verstehen", wie der Bundestag durch Übertragung von Kompetenzen an die EU Handlungsmöglichkeiten zurückgewinnen" könne, fragte beispielsweise Richter Rudolf Mellinghoff den Staatsrechtler Franz Mayer, der den Bundestag vertrat.

Das Bundesverfassungsgericht prüft derzeit, ob das 2007 in Lissabon unterzeichnete Vertragswerk, mit dem von 2010 an die auf 27 Mitglieder angewachsene EU handlungsfähiger gemacht werden soll, die Souveränität Deutschlands zu stark einschränkt. Gegen die Umsetzung des Vertrags haben neben dem CSU-Bundestagsabgeordneten Peter Gauweiler unter anderem eine Gruppe um den Ex-Europaparlamentarier Franz Ludwig Graf von Stauffenberg (CSU) sowie die Linksfraktion geklagt.

Und die Kläger fuhren schwere Geschütze auf. Vor allem die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom Mittwoch, der eine Klage gegen die Vorratsdatenspeicherung zurückgewiesen hatte, zeige, dass sich Europa zunehmend Kompetenzen auch in Bereichen aneigne, für die es gar nicht zuständig sei. Darunter im Strafrecht, das Verfassungsrichter Herbert Landau ausdrücklich als "Kernbereich eines Staates" beschrieben hatte.

Der Vizepräsident des Gerichts, Andreas Voßkuhle, machte deutlich, dass nicht "die europäische Idee" zur Disposition steht, sondern die "Vereinbarkeit des Reformvertrages mit dem Grundgesetz". Mit anderen Worten: Bedroht das Reformdokument der EU die deutsche Demokratie, die Gewaltenteilung, das Grundgesetz?

Nein, antworteten Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD) und Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU). Deutschland übertrage keine Kompetenzen, sondern lasse diese lediglich von der EU gemeinsam wahrnehmen, wenn bestimmte Aufgaben wie etwa der Klimaschutz, nicht allein zu bewältigen seien. "Den Vertrag abzulehnen, bedeutet nicht, Deutschland zu retten, sondern zu gefährden", hieß es. Ob die Verfassungsrichter dies genauso sehen, bleibt bis Mai offen. Dann wird das Urteil erwartet.