Versicherung Versicherung: Wer für die Pflege aufkommt
Halle (Saale)/MZ. - Mit welchen Kosten müssen alteMenschen in Sachsen-Anhalt rechnen, die inein Senioren- oder Pflegeheim gehen?
Pflegekosten werden in Deutschland von derPflegekasse mit einer Pauschale bezuschusst.Darüber hinaus gehende Beträge zahlt der Bewohner.Der Eigenanteil der Heimbewohner, denen Pflegestufe 1bewilligt wurde, liegt derzeit im "unterenPreissegment" bei schätzungsweise 470 Euro.Im "oberen Preissegment" kann der Eigenteilbei über 1500 Euro liegen. Der Betrag, dendie Pflegekasse übernimmt, darf 75 Prozentdes Gesamtbetrags aus Pflegekosten, Kostenfür Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskostennicht übersteigen.
De facto bezuschusst werden allerdings nurdie Pflegekosten. Die Kosten für die Unterkunftund Verpflegung, Investitionskosten und Ausbildungsvergütung,die ebenfalls in die Heimkosten einfließen,sind vollständig vom Bewohner zu begleichen.
Welchen Anteil der Kosten übernimmtdie Pflegeversicherung?
Der Anteil der Kosten, den die Pflegeversicherungübernimmt, richtet sich nach der Pflegestufe.Bei Pflegestufe 1 hat der Versicherte Anspruchauf einen Zuschuss von 1023 Euro, bei Pflegestufe2 von 1279 Euro, bei Pflegestufe 3 beträgtder Zuschuss derzeit 1510 Euro. In Härtefällenkann die Pflegekasse bis zu 1825 Euro zahlen.
Die Kosten werden jährlich mit der Pflegekasseverhandelt und von dieser genehmigt. Die Höheder Kosten ist abhängig vom Grad der Pflegebedürftigkeit.
Der Feststellung der Pflegebedürftigkeit obliegteinzig dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen.Dieser begutachtet im Auftrag der Pflegekasse,welche Pflegestufe dem Pflegebedürftigen zusteht.Der Medizinische Dienst führt dazu Hausbesuchedurch.
Wann kommt das Sozialamt fürdie Kosten auf?
Beim Sozialhilfeträger kann eine sogenannteHilfe zur Pflege beantragt werden. Voraussetzungdafür ist, dass das eigene Einkommen (Rente,sonstige Einkünfte, Vermögen, Leistungen ausder Pflegeversicherung) nicht ausreichen,um die Heimkosten zu begleichen.
Wann müssen Angehörige Kostenübernehmen?
Angehörige müssen laut Bürgerlichem Gesetzbuchunterstützt werden. Dort heißt es: "Verwandtein gerader Linie sind verpflichtet, einanderUnterhalt zu gewähren." Das heißt, dass nichtnur Kinder, sondern auch Eltern, Großelternoder Urgroßeltern finanziell unterstützt werdenmüssen. Es gibt hier allerdings eine Grenze.Die Unterstützung darf den eigenen Unterhaltnicht gefährden. So haben Angehörige einenAnspruch auf einen Selbstbehalt von 1250Euro für den unterhaltspflichtigen Angehörigenselbst und 950 Euro für den Lebenspartner.Für Kinder gibt es weitere Freibeträge. Grundsätzlichsollte man sich beim Sozialamt beraten zulassen.
Welche Kosten werden bei ambulanterPflege gezahlt?
Für die Pflege zu Hause gibt es mehrere Möglichkeiten:Man kann Pflegesachleistungen beantragen.Das heißt, ambulante Pflegedienste kommenins Haus und übernehmen die Grundpflege sowiedie hauswirtschaftliche Versorgung. Bei Pflegestufe1 beträgt der Beitrag der Pflegekasse 440Euro, bei Pflegestufe 2 derzeit 1040 Euround 1510 Euro bei Pflegestufe 3. Wenn derPflegebedürftige selbst eine Hilfe organisiert,kann Pflegegeld beantragt werden. Dieses beträgt225 Euro bei Pflegestufe 1, 430 Euro bei Pflegestufe2 und 685 Euro bei Pflegestufe 3. Eine dritteMöglichkeit ist die Kombination von Pflegegeldund Pflegesachleistungen. Wird die Pflegesachleistungdurch einen Pflegedienst nicht in voller Höhein Anspruch genommen und ist neben der professionellenPflegekraft mindestens eine weitere Person- etwa ein Familienangehöriger - tätig, kanngleichzeitig ein anteiliges Pflegegeld bezogenwerden. Der Anteil berechnet sich aus demVerhältnis zwischen dem Höchstbetrag und dertatsächlich in Anspruch genommen Pflegesachleistung.