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Verpackungsverordnung Verpackungsverordnung: Kommt das Pfand auf Saftkartons?

16.09.2004, 18:55
Neue Kandidaten für das Einwegpfand: Apfelsaft im Tetra-Pak (Archivbild: dpa).
Neue Kandidaten für das Einwegpfand: Apfelsaft im Tetra-Pak (Archivbild: dpa). ZB

Berlin/MZ/que. - BundesumweltministerJürgen Trittin (Grüne) ist zuversichtlich,dass die Novelle der VerpackungsverordnungEnde November im Gesetzblatt stehen wird.Trittin sagte der MZ: "Die Länder müssen endlichentscheiden. Das ist dringlich, wenn man vermeidenwill, dass auch Saft- und Milchkartons indie Pfandpflicht kommen." Nach der geltendenRechtslage, die von Klaus Töpfer und AngelaMerkel geschaffen wurde, sei ein Pfand aufSaft unausweichlich.

In der kommenden Woche wird das Bundesumweltministeriumdie neuesten Mehrwegquoten bekannt geben.Alles spricht dafür, dass diese für Saft undMilch erneut unterschritten werden. Zuletztlagen sie nur noch bei etwa 60 Prozent stattder erforderlichen 72 Prozent. Sechs Monatespäter müsste nach der bisherigen Regelungdas Zwangspfand greifen. Um dies zu verhindern,liegen nun einige Vorschläge auf dem Tisch,über die der Bundesrat entscheiden muss.

Der Regierungsentwurf für eine Novelle istzuletzt umgearbeitet worden und entsprichtnun inhaltlich dem bayerischen Modell. Danachsoll die Pfandpflicht auf Bier, Mineralwasserund Erfrischungsgetränke, mit und ohne Kohlensäure,beschränkt werden. Darunter fielen dann auchEistee und Alcopops. Partyfässer und ökologischvorteilhafte Einwegverpackungen wie etwa Schlauchverpackungenwären weiterhin pfandfrei.

Ein Vorschlag Hessens sieht im wesentlicheneine Abgabe vor, falls eine Wiederverwertungsquotevon 90 Prozent nicht erreicht werden sollte.Die Erträge aus der Abgabe sollten den Ländernzufließen und zweckgebunden für den Umweltschutzim Getränkebereich verwendet werden. Die Regelungsollte nur für Bier, Mineralwasser und kohlensäurehaltigeErfrischungsgetränke gelten.

Schleswig-Holstein dringt auf eine rascheEntscheidung im Bundesrat. Deshalb hat dasLand den Regierungsentwurf und die bayerischeNovelle auf die Tagesordnung der Bundesratssitzungam 24. September setzen lassen. Doch Hessenwill sich nicht von seinem Modell verabschieden,was eine Mehrheit auf Seiten der unionsgeführtenLänder unsicher macht.