1. MZ.de
  2. >
  3. Deutschland & Welt
  4. >
  5. Politik
  6. >
  7. Vermittlungsausschuss einig über BKA-Gesetz

Vermittlungsausschuss einig über BKA-Gesetz

17.12.2008, 15:56

Berlin/dpa. - Der Weg für das umstrittene BKA-Gesetz ist frei. Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat billigte am Mittwoch einen bereits zuvor von der großen Koalition gefundenen Kompromiss.

Das Gesetz wird jetzt an diesem Donnerstag und Freitag abschließend von Bundestag und Bundesrat behandelt. Die Oppositionsparteien, Anwälte, Journalistenorganisationen und die Kommunikationsbranche bekräftigten ihre grundlegende Kritik an dem Gesetz und nannten die Änderungen unzureichend.

Die neuen Kompetenzen des Bundeskriminalamts (BKA) sind eine Folge der Föderalismusreform von 2006. Das BKA erhält erstmals das Recht, zur Abwehr von Terrorismus vorbeugend zu ermitteln, Wohnungen zu überwachen und Telefone abzuhören.

Am umstrittensten ist die Online-Durchsuchung von Computern verdächtiger Personen. Nach Einspruch der SPD wurde das ursprünglich vorgesehene Recht für die BKA-Spitze gestrichen, im Eilfall auch ohne vorherige Erlaubnis eines Richters Online-Durchsuchungen anzuordnen.

Auch die Durchsicht der Daten steht unter richterlicher Kontrolle. Ferner werden die Kompetenzen zwischen Bund und Ländern klarer gefasst. Keine Änderung gab es beim Zeugnisverweigerungsrecht. Abgeordnete, Geistliche und Strafverteidiger sind vor Überwachung generell geschützt, Ärzte, Journalisten und die übrigen Anwälte nur eingeschränkt.

Die Zustimmung zu dem Vermittlungsergebnis gilt als sicher. Entscheidend ist die Abstimmung am Freitag im Bundesrat. Das Gesetz war dort zunächst gescheitert, weil sich SPD-Landespolitiker der Kritik angeschlossen hatten. Landesregierungen, in denen FDP, Grüne und Linke mitregieren, enthalten sich weiter. Stimmen die von der SPD getragenen Regierungen zu, gibt es für das Gesetz aber eine knappe Mehrheit.

Die Parlamentarischen Geschäftsführer von SPD und Union, Thomas Oppermann und Norbert Röttgen verteidigten das BKA-Gesetz als ein gutes Gesetz, das einer starken rechtsstaatlichen Kontrolle unterworfen werde.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP, Jörg van Essen lehnte die Online-Durchsuchung ab und kritisierte das Zwei- Klassen-Recht für Berufsgeheimnisträger. Bei der Abwägung von Freiheit und Sicherheit werde die Freiheit sehr eingeschränkt. Der Grünen-Vertreter Volker Beck sagte: «Zwei Retuschen machen aus dem BKA-Gesetz kein akzeptables Gesetz.» Der Vizevorsitzende der Links- Fraktion, Wolfgang Neskovic, sagte, die Änderungen «stellen einen Kompromiss dar, der keiner ist».

Der Deutsche Anwaltverein beharrte auf einem umfassenden Schutz für alle Berufsgeheimnisträger und lehnte den Kompromiss ab. Das Vertrauensverhältnis zwischen Anwalt und Mandant müsse für Überwachungsmaßnahmen tabu sein. In großen Zeitungen annoncierte der Anwaltverein: «Wer wissen möchte, was in Kanzleien gesprochen wird, sollte einfach mal zum Anwalt gehen.»

Die Journalistenvereinigung Netzwerk Recherche kritisierte, mit dem BKA-Gesetz wolle der Staat «die Medien als lästige Kontrollinstanz ausschalten». Das Gesetz atme «den Geist eines Obrigkeitsstaates, für den Pressefreiheit nur überflüssige Dekoration ist». Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) begrüßte das nochmals geänderte Gesetz, kritisierte aber die Einschränkung des Zeugnisverweigerungsrechts für Journalisten.

Der Verband der deutschen Internetwirtschaft (eco) kritisierte den Kompromiss als unbefriedigend. «Die Online-Durchsuchung trägt dazu bei, das Vertrauen der Nutzer in Online-Anwendungen allgemein zu beschädigen.» Werde ein Provider Ziel einer Online-Durchsuchung, habe dieser einen erheblichen Image-Schaden zu befürchten mit gravierenden Folgen für seine Kunden. Nach Einschätzung des Hightech-Verbandes BITKOM sind mit dem Kompromiss zwei zentrale Forderungen erfüllt. Die PCs von Vertrauenspersonen mit einem Zeugnisverweigerungsrecht müssten aber generell von einer Online-Razzia ausgenommen werden.