Verfassungsschutz darf Ramelow nicht beobachten
Köln/dpa. - Der Bundesverfassungsschutz darf den Linke-Bundestagsabgeordneten Bodo Ramelow nicht weiter beobachten. Das entschied das Kölner Verwaltungsgericht am Donnerstag nach einer Feststellungsklage des Politikers gegen die Bundesrepublik Deutschland.
Die Beobachtung Ramelows als früherer Landtags-Abgeordneter in Thüringen und derzeitiger Bundestags-Abgeordneter sei rechtswidrig, urteilte das Gericht. Das Urteil bedeute aber nicht, dass grundsätzlich Abgeordnete nicht vom Bundesverfassungsschutz beobachtet werden dürften.
Gegen das Urteil kann Berufung beim Oberverwaltungsgericht Münster eingelegt werden (Az: 20 K 3077/06).