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Verein Väteraufbruch Verein Väteraufbruch: Warten auf die große Lösung

03.08.2010, 20:19

HALLE/MZ. - Herr Webel, ist das Urteil für Sie einGrund zum Jubeln?

Webel: Dafür gibt es keinen Anlass.Das Bundesverfassungsgericht hat ja nur nachvollzogen,was der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte2009 festgestellt hat - dass die deutscheRegelung, wonach ledige Väter ein gemeinsamesSorgerecht nur mit Einwilligung der Mutterdes Kindes erhalten können, gegen das Diskriminierungsverbotverstößt.

Ist das nicht ein Fortschritt, dass Familiengerichtedas gemeinsame Sorgerecht jetzt anordnen können,wenn es dem Kindeswohl entspricht?

Webel: Das sieht scheinbar so aus.Väter können jetzt einen Antrag beim Amtsgerichtstellen. Zugleich stellt das BVG aber in denRandnoten seines Urteils fest, dass mit derAnerkennung der Vaterschaft die Väter nichtunbedingt das Sorgerecht haben müssen, weiles nicht zwingend dem Kindeswohl dient. DieMütter dagegen hätten das Sorgerecht von Geburtan. Damit stärken die Karlsruher Richter denKritikern der Bundesjustizministerin den Rücken,die das Sorgerecht bei unverheirateten Elternauch zu Gunsten der Väter neu regeln will.

Die s>Bundesjustizministerin hat bereitsEckpunkte für ein neues Gesetz vorgestellt.Kommen die den Vätern eher entgegen?

Webel: Es geht um die Grundsatzfrage:Müssen Väter die Mütter erst vor Gericht zerren?Was ja ein unsinniger Weg ist, weil eine Kooperationder Eltern für das Kindeswohl wichtig istund nicht Dauerstreit um das Sorgerecht. Oderbekommen die Väter mit der Anerkennung derVaterschaft auch das gemeinsame Sorgerechtzugesprochen und die Mütter können Widersprucheinlegen, wenn sie meinen, der Vater sei dafürungeeignet. Dann würden Gerichte entscheiden.Mit dieser zweiten Variante können wir unsanfreunden, weil sie dem Gleichheitsgrundsatzentspricht.

Nun ist das gemeinsame Sorgerecht aberab sofort einklagbar. Kommt es jetzt zu einerProzessflut?

Webel: Das glaube ich nicht. Die Amtsgerichtekönnen jetzt überprüfen, ob das gemeinsameSorgerecht im konkreten Fall dem Kindeswohlbesser entspricht als das alleinige Sorgerechtder Mutter. Ich würde mich unter den jetzigenPrämissen nicht in die Hand richterlicherEntscheidungen begeben und besser abwarten,was das neue Gesetz hergibt. Ich hoffe, esgibt die große Lösung.