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Verbraucherministerin Verbraucherministerin: Aigner begrüßt EU-Vorschläge zu Datenschutz

25.01.2012, 12:10

Berlin/AFP. - Verbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) hat die Vorschläge der EU-Kommission für einen einheitlichen europäischen Datenschutz begrüßt. «Künftig soll das europäische Datenschutzrecht für alle Unternehmen gelten, die sich an den europäischen Markt richten, auch wenn sie keinen Sitz in der EU haben und ihre Daten in Drittstaaten verarbeiten», erklärte Aigner am Mittwoch in Berlin. Die zuständige EU-Kommissarin Viviane Reding legte in Brüssel Vorschläge für neue Bestimmungen vor, denen EU-Länder und Europaparlament noch zustimmen müssen.

"Die bisherige zersplitterte Rechtslage hat dazu geführt, dass sich Unternehmen wie Facebook in einem Land mit einem niedrigeren Datenschutzniveau niederlassen und sich so unserem hohen deutschen Standard entziehen, obwohl sie ihre Dienste hier anbieten», kritisierte Aigner. «Wir müssen sicherstellen, dass sich diese Netzwerke an EU-Recht halten und dass EU-Recht angewendet wird, selbst wenn sich die Anbieter außerhalb der EU befinden, oder Daten auf Computern außerhalb der EU in sogenannten Clouds speichern.»

Aigner äußerte jedoch auch Bedenken über Aspekte der Kommissionsvorschläge. Meinungsäußerungen von privaten Einzelpersonen im Internet, etwa in Blogs, sollten nicht von den Regelungen erfasst werden und unter die Kontrolle der nationalen Datenschutzbeauftragten fallen, forderte die Ministerin. «Hier ist das Zivilrecht das angemessene Mittel, wenn es etwa darum geht, unwahre oder beleidigende Äußerungen zu unterbinden.»

Die Ministerin befürchtet, dass die EU-Datenschutzreform zu einer «Aushebelung der Presse- oder Meinungsfreiheit» führt. Dieser Bereich müsse in der Verantwortung der EU-Länder bleiben. «Derzeit sieht der Verordnungsentwurf eine solche Öffnung für nationale Regelungen nur für journalistische Äußerungen, Kunst und Literatur vor», bemängelte Aigner. «Die Meinungsfreiheit ist jedoch nicht nur in der Presse, sondern generell eine Grundlage unserer Demokratie, für die unser Grundrechtsverständnis weiterhin gelten muss.»