Urteil Urteil: Studiengebühren sind rechtmäßig
Freiburg/dpa. - Das Verwaltungsgericht Freiburg hat dieStudiengebühren an den baden-württembergischen Hochschulen fürrechtmäßig erklärt. Das Gericht wies am Mittwoch drei Musterklagen von Studierenden ab. In Baden-Württemberg müssen die Studenten seitdiesem Jahr pro Semester eine Gebühr von 500 Euro zahlen.
Die Gebühren könnten rechtlich nicht beanstandet werden, sagte derVorsitzende Richter Werner Cordes. «Durch die Gebühren wird keinStudent davon abgehalten, ein Studium aufzunehmen oder fortzusetzen.»Die vom Land getroffene Regelung sei sozial ausgewogen. Fürfinanziell Bedürftige gebe es Möglichkeiten zur Befreiung von derGebühr.
Die Einführung von Studiengebühren verstoße weder gegen dasGrundgesetz noch gegen den Sozialpakt der Vereinten Nationen aus demJahre 1966. In dem Pakt, der gleichbedeutend mit einem Bundesgesetzsei, gebe es «kein striktes Verbot, Studiengebühren einzuführen undzu erheben», sagte Cordes. Wie die Einnahmen aus den Gebühren an denHochschulen verwendet werden, spiele rechtlich keine Rolle.
Das Freiburger Verfahren war der erste Prozess in Baden-Württemberg um die vom Landtag im Dezember 2005 beschlossenenStudiengebühren. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden. DieKosten des Verfahrens müssen die klagenden Studenten aus Freiburg undKonstanz tragen. Landesweit sind bei den Verwaltungsgerichten mehrals 2800 Klagen gegen Studiengebühren anhängig.