Urteil Urteil: Hunzinger zu zehn Monaten auf Bewährung verurteilt

Stuttgart/dpa. - Nach Ansicht des Gerichts log Hunzinger 2004vor dem FlowTex-Untersuchungsausschuss des baden-württembergischenLandtags über die Finanzierung der Umfrage. In der Folge tratenWirtschaftsminister Walter Döring und Justizministerin CorinnaWerwigk-Hertneck (beide FDP) zurück. Nach dem Urteil ließ Hunzingeroffen, ob er Berufung einlegen will. Die Staatsanwaltschaft hatte 15Monate Bewährung gefordert, die Verteidigung Freispruch.
Die Richterin sah es als erwiesen an, dass die Umfrage 1999 vomWirtschaftsministerium in Auftrag gegeben wurde und zu DöringsImageverbesserung dienen sollte. Hunzinger hatte vor dem Ausschussgesagt, er habe die Umfrage selbst bei dem damals zur HunzingerInformation AG gehörenden «infas-Institut» in Auftrag gegeben.
Von der «infas»-Rechnung über 20 551 Euro habe Hunzingers Firmadrei Viertel bezahlt, sagte die Richterin. Über den Rest habe man derFlowTex-Tochter FlowWaste eine Scheinrechnung ausgestellt, die dieFirma auch bezahlt habe. Hunzinger hatte vor dem Ausschuss ausgesagt,zwischen Rechnung und der Umfrage gebe es keinen Zusammenhang.
Die Richterin nannte es für das Urteil unerheblich, dass sich keinMotiv des Angeklagten erkennen lasse. Zu Gunsten Hunzingers müsseberücksichtigt werden, dass dieser «kurz zuvor aus seinem Lebenswerkfristlos gekündigt» worden sei. Der ehemalige PR-Berater muss zudem30 000 Euro an wohltätige Organisationen zahlen.
Der Untersuchungsausschuss sollte aufklären, ob es in demMilliarden-Betrugsskandal um FlowTex-Scheingeschäfte Verbindungen zurPolitik gab. Döring akzeptierte im Dezember einen Strafbefehl wegenfalscher uneidlicher Aussage und gilt seitdem als vorbestraft.